Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

TELEKOMMUNIKATION/640: Präzisierung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 29. März 2010

Bundeskabinett verabschiedet Präzisierung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung


Das Bundeskabinett hat am 24. März 2010 eine Präzisierung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beschlossen. Die Ergänzung der Rechtsverordnung um eine Nutzungsbestimmung für den Frequenzbereich 2 500 - 2 690 MHz hat klarstellende Bedeutung und besagt, dass die beweglichen Komponente von Mobilfunknetzen auch ortsfest betrieben werden dürfen. Die Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 2008 zur Harmonisierung des Frequenzbereichs 2 500 - 2 690 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können (2008/477/EG), ist so ausdrücklich im Text der Änderungsverordnung in Bezug genommen. Die Bestimmung lautet: "Eine Zuweisung an den Mobilfunkdienst ermöglicht sowohl mobile, nomadische als auch feste Anwendungen. Frequenznutzungen zwischen ortsfesten Funkstellen an beliebigen, unbestimmten Punkten sind auch zugelassen." Dies ist bereits im Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur verankert.


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 29. März 2010
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2010