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TELEKOMMUNIKATION/684: Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland sinken erneut (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 1. Juli 2011

Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland sinken erneut

Kurth: "Eurotarif wird von Verbrauchern angenommen und genutzt"


Heute sinken im "Eurotarif" erneut die Preise für Mobilfunkgespräche im EU Ausland. Damit sind die Endkundenpreise auf Basis der "Roaming Verordnung" bereits zum fünften Mal seit 2007 gefallen. Auch die Vorleistungsentgelte für Datenroaming sinken ab Juli 2011 erneut.

"Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung hat sich gezeigt, dass die regulierten Tarife von den Verbrauchern angenommen und genutzt werden. Durch die erneute Absenkung der Vorleistungsentgelte für das Datenroaming erwarte ich, dass auch die mobile Datennutzung grenzüberschreitend weiter an Fahrt gewinnt", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wer mit seinem Handy im EU-Ausland telefoniert, zahlt im "Eurotarif" ab dem 1. Juli 2011 für abgehende Anrufe höchstens 35 Cent pro Minute und für ankommende Anrufe nicht mehr als 11 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer). Kunden zahlen somit jeweils 4 Cent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den Preisen nach der erstmaligen Absenkung durch die Verordnung im Jahr 2007 bedeutet dies einen Rückgang der Höchstpreise für abgehende Telefonate um rund 29 Prozent und für ankommende Telefonate sogar um rund 54 Prozent.

Die Preise für den SMS-Versand bleiben gleich. Sie dürfen einen Betrag von 11 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer) nicht überschreiten. Der Empfang von SMS ist, wie auch im Inland, kostenfrei.

Die Obergrenze für die Vorleistungsentgelte beim Internetzugang über Mobilfunknetze im EU Ausland sinkt von bisher 80 Cent pro Megabyte auf 50 Cent pro Megabyte. Dies sind die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen.

Für die mobile Datennutzung im EU-Ausland bleibt der regulierte maximale Rechnungsbetrag unverändert bei 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Davon abweichende Sicherheitsgrenzen, egal ob höher oder niedriger, können die Mobilfunkbetreiber zusätzlich anbieten. Aber auch in diesen Fällen muss der Kunde, sobald er 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht hat, eine Nachricht auf das Gerät erhalten, das er zum mobilen Surfen nutzt, z. B. sein Handy oder sein Notebook, die ihn entsprechend informiert. Ist die Grenze zu 100 Prozent erreicht, erhält der Kunde eine weitere Nachricht, die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er ggf. die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt.

Die "Roaming-Verordnung" sieht vor, dass sich Kunden alternativ für andere Roaming-Tarife ihres Anbieters entscheiden können. Hier hat sich auf dem deutschen Mobilfunkmarkt eine Vielzahl von Sprach- und Datentarifen entwickelt, die den jeweiligen Bedürfnissen bzw. dem Telefonierverhalten Rechnung tragen sollen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang ausreichende Transparenz und Information hinsichtlich der einzelnen Konditionen der verschiedenen Tarifmodelle. Nur so können Kunden sachgerecht entscheiden, welcher Tarif zu ihrem individuellen Telefonierverhalten passt. Manche Tarife sind beispielsweise erst ab einer bestimmten Gesprächsdauer günstiger als der Eurotarif, der keine zusätzlichen Entgelte (z. B. ein bestimmtes Entgelt, das pro Gespräch zusätzlich zum Minutenpreis verlangt wird) außer dem von der Gesprächsdauer abhängigen Endkundenpreis vorsieht. Solche Tarife sind vor allem bei längeren Telefonaten interessant. Auch die Abrechnungstaktung sollte in die Entscheidung einbezogen werden.

"Die Verordnung lässt den Mobilfunkunternehmen ausreichend Gestaltungsspielraum, um ihren Kunden eigene innovative und an das jeweilige Nutzerverhalten angepasste Tarifmodelle anzubieten. Diese können und sollen sich preislich auch unterhalb der regulierten Obergrenze bewegen. Ich appelliere erneut an die Betreiber, von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch zu machen, um den europäischen Binnenmarkt im Mobilfunkbereich endlich Realität werden zu lassen. Entscheidend ist dabei eine ausreichende Transparenz, damit der Kunde einen für seine Bedürfnisse passenden Tarif wählen und jederzeit entsprechend wechseln kann", so Kurth.

Nach der "Roaming-Verordnung" können alle Roaming-Kunden jederzeit zum Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Der Mobilfunkanbieter muss einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Arbeitstags ab Eingang des entsprechenden Auftrags durchführen. Für den Wechsel darf kein Entgelt berechnen werden.

Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der "Roaming-Verordnung" durch die Unternehmen in Deutschland. Bei Anfragen und Beschwerden sollten sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2011