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TELEKOMMUNIKATION/779: Telekom beantragt Einführung von Vectoring im Nahbereich (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 24. Februar 2015

Telekom beantragt Einführung von Vectoring im Nahbereich

Homann: "Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in moderne Breitbandnetze erforderlich"


Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat jetzt bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die sog. letzte Meile, eingereicht, um Vectoring künftig auch im sog. Nahbereich eines Hauptverteilers einsetzen zu können.


"Ich begrüße, dass die Telekom den bereits angekündigten Antrag nun eingereicht hat. Die zuständige Beschlusskammer wird die Vorschläge des Unternehmens jetzt im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens mit allen interessierten Marktakteuren ausführlich diskutieren und anschließend zügig eine Entscheidung treffen" erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Nahbereich um einen Hauptverteiler, an dem die "letzte Meile" endet, dürfen aus technischen Gründen VDSL-Signale bisher nur dort eingespeist werden und nicht auch an den in diesem Bereich stehenden Kabelverzweigern, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand. Damit sollen gegenseitige Beeinträchtigungen der VDSL-Signale infolge der Einspeisung an zwei nahe beieinander liegenden Punkten verhindert werden. Die Einführung von Vectoring auch im Nahbereich erfordert nach den Vorstellungen der Telekom daher eine Beschränkung der aktuell bestehenden Zugangsmöglichkeiten der Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung am Hauptverteiler.

"Die Bundesnetzagentur steht allen technischen Möglichkeiten und neueren Entwicklungen, die zu einer Verbesserung der Bereitbandversorgung beitragen können, aufgeschlossen gegenüber. Für den Erfolg des Breitbandausbaus ist es wichtig, dass alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden", betonte Homann.

Bereits im August 2013 hatte die Bundesnetzagentur in einer Grundsatzentscheidung grünes Licht für den Einsatz der Vectoring-Technik an Kabelverzweigern außerhalb der Nahbereiche gegeben.


Der Antrag der Telekom sowie weitere Informationen zum Verfahren werden in Kürze auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Am 13. März 2015 wird eine erste öffentlich mündliche Anhörung über den Antrag vor der zuständigen Beschlusskammer 3 stattfinden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24.02.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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