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TELEKOMMUNIKATION/811: Finale Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. August 2016

BEREC veröffentlicht finale Leitlinien zur Netzneutralität

Dr. Eschweiler: " BEREC sichert mit den Leitlinien einen diskriminierungsfreien Internetzugang und lässt Raum für innovative Dienste und Wettbewerb im Netz"


Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat heute in Brüssel die finalen Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. "Ziel der Leitlinien ist die einheitliche Anwendung der EU-Verordnung, um den Zugang zu einem offenen und freien Internet zu gewährleisten", erklärte Dr. Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC und Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur ist für die Einhaltung und Überwachung der Verordnung über den offenen Internetzugang in Deutschland zuständig."

Konsultation: Knapp 500.000 Stellungnahmen eingegangen

Innerhalb der sechswöchigen Konsultationsphase des Entwurfs, die am 18. Juli 2016 endete, gingen 481.547 Stellungnahmen von Interessengruppen bei BEREC ein. "Der hohe Rücklauf zeigt, wie wichtig die Gleichbehandlung von Daten im Internet für unsere Gesellschaft ist", erklärt Dr. Eschweiler. Privatbürger, öffentliche Institutionen, unabhängige Experten sowie Internetdiensteanbieter und Verbände äußerten sich zur Netzneutralität.

Einige Stellungnehmer forderten strengere Maßstäbe, andere Interessensgruppen setzen sich für eine Lockerung der Maßstäbe ein. Die von BEREC verabschiedeten Leitlinien stellen einen ausgewogenen Ansatz dar, der sich stark an die Verordnungsvorgaben anlehnt und deren Inhalte und Zielsetzungen konkretisiert. "Zum einen garantieren Leitlinien und Verordnung einen diskriminierungsfreien Internetzugang. Zum anderen lassen beide ausreichend Raum für innovative Dienste", betonte Dr. Eschweiler.

Die Leitlinien werden zusammen mit einem Konsultationsbericht veröffentlicht, der die Stellungnahmen thematisch zusammenfasst und erläutert, wie diese berücksichtigt wurden. Die Leitlinien und den Konsultationsbericht finden Sie in englischer Sprache unter folgendem Link: http://www.berec.europa.eu/eng/net.

Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste

Zentrale Themen der BEREC-Leitlinien sind insbesondere das sogenannte Zero-Rating, Verkehrsmanagement und die Spezialdienste. Zero-Rating liegt vor, wenn Anbieter von Internetzugangsdiensten Anwendungen, wie beispielsweise Musikstreamingdienste, nicht auf das Datenvolumen von Verbrauchern anrechnen. Das Verkehrsmanagement regelt die Art und Weise wie der Verkehr in den Netzen weitergeleitet wird. Spezialdienste sind Dienste, die eine optimierte Übertragungsqualität objektiv benötigen, wie zum Beispiel Voice over LTE (VoLTE). Die erweiterten Transparenzverpflichtungen verpflichten die Anbieter von Internetzugangsdiensten in den Verträgen beispielsweise ihre Übertragungsraten und Beschränkungen des Datenvolumens anzugeben.
Nähere Aussagen finden Sie in den begleitenden Erläuterungen zur Netzneutralität:
www.bundesnetzagentur.de/netzneutralitaet

Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden

Um einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet gewährleisten zu können, überwacht die Bundesnetzagentur beispielsweise die Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken von Internetzugangsdiensten. Dabei berücksichtigt sie weitestgehend die heute verabschiedeten BEREC-Leitlinien.


Hintergrund: Telekom-Binnenmarktverordnung als Grundlage für Netzneutralität

Die im November 2015 in Kraft getretene Telekom-Binnenmarktverordnung (TSM), deren Vorschriften seit dem 30. April 2016 gelten, legt die Grundlage für die Wahrung der Netzneutralität und sieht vor, dass BEREC Leitlinien erarbeitet, die die nationalen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung unterstützen. Diese sind verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen genau zu überwachen und die kontinuierliche Verfügbarkeit von nichtdiskriminierenden Internetzugangsdiensten zu fördern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.08.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2016

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