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UNTERNEHMEN/2536: Vermeidung bürokratischer Lasten durch KMU-Test-Leitfaden (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 30. Dezember 2015

Staatssekretär Machnig: Vermeidung bürokratischer Lasten durch verbindlichen KMU-Test-Leitfaden


Auf Initiative des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau den "Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung"[1] (kurz: KMU-Test-Leitfaden) beschlossen. Dieser enthält konkrete Vorgaben zur Bestimmung und Vermeidung von Bürokratiekosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der KMU-Leitfaden gilt ab 1. Januar 2016. Ab dem Jahreswechsel führen die Bundesressorts somit die verbindliche, systematische Gesetzesfolgenabschätzung für alle neuen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit signifikanter Bürokratiekostenrelevanz für KMU durch.

Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: "Mit dem KMU-Test-Leitfaden verfolgt die Bundesregierung eine Doppelstrategie. Wir stärken die Kostentransparenz im Rechtsetzungsprozess und vermeiden unnötige bürokratische Lasten für unsere mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Damit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zu Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung."

Der Leitfaden wurde auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und anhand der vom Statistischen Bundesamt analysierten Daten entwickelt. Das leicht handhabbare Instrument wird die mit dem Rechtsetzungsentwurf betrauten Referenten noch früher als bisher für die Bürokratiekostenbelastung kleiner und mittlerer Unternehmen sensibilisieren. Der Leitfaden bietet durch eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen zugleich eine einfache wie effektive Möglichkeit, die Bürokratiekostenbelastung für KMU so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung setzt damit eine weitere Maßnahme aus dem "Eckpunktepapier Bürokratieabbau" vom Dezember 2014 um.


Anmerkung:
[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/kmu-test-leitfaden,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 30. Dezember 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2016

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