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UNTERNEHMEN/2785: Entwicklungsorganisation dämpft Erwartungen an den Grünen Knopf (INKOTA)


INKOTA-netzwerk e.V. - Pressemitteilung vom 17. Januar 2018

INKOTA dämpft Erwartungen an den Grünen Knopf

Das staatliche Textil-Siegel kann Sorgfaltspflichten für Unternehmen nicht allein durchsetzen


[Berlin, 5. September 2019] - Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will am 9. September den Grünen Knopf einführen. Die Entwicklungsorganisation INKOTA dämpft die Erwartungen an das staatliche Textil-Siegel. Freiwillige Initiativen für die Unternehmen gebe es bereits, etwa das bekannte Textilbündnis. Solche Initiativen konnten bislang nur eine begrenzte menschenrechtliche Wirkung erzielen. Es sei nicht zu erwarten, dass dies beim Grünen Knopf anders wird. Der Trend von Fast Fashion in der Textilbranche sowie der Preiskampf der Hersteller und Handelsunternehmen führten noch immer zu Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Lieferketten - jeden Tag. Deshalb ist es Zeit für ein verpflichtendes Gesetz mit starken Sorgfaltspflichten für die Menschenrechte und Haftung für Unternehmen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

"Es gibt offenbar einige Unternehmen, die einen Teil ihrer Produkte mit dem Grünen Knopf kennzeichnen wollen", sagt INKOTA-Referent Berndt Hinzmann. "Allerdings wäre es etwas schlicht anzunehmen, dass die Probleme in der Lieferkette von Textilien mit dem Grünen Knopf erledigt sein werden. Einige Grüne Köpfe an einigen Textilien werden nicht ausreichen, um innerhalb der Branche strukturelle Veränderungen voranzutreiben."

Die Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen sind lange bekannt: Armutslöhne, Unterdrückung, Gesundheitsrisiken und katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt und das Lebensumfeld der Menschen. "Nach den furchtbaren Katastrophen, die wir mit den Namen Rana Plaza oder Ali Enterprise verbinden, sagen viele: Diese Mode ist untragbar und es braucht Alternativen. An den Zuständen hat sich jedoch nur wenig geändert."

Grundsätzlich ist aber jeder weitere Vorstoß zu begrüßen, der die Menschenrechte bei der Arbeit voranbringt. Textilbündnis und Grüner Knopf könnten sich dabei durchaus ergänzen. Allerdings müssten für beide anspruchsvolle und hohe menschenrechtliche Maßstäbe gesetzt werden. Das Textilbündnis ist dazu nach der Überprüfung des Bündnisses durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktuell in einer neuen Phase. Die OECD hat unter anderem eine Anpassung des Review-Prozesses im Bündnis ins Hausaufgabenheft geschrieben - so wie es die Zivilgesellschaft im Bündnis seit langem fordert.

Hintergrundinformationen zum Grünen Knopf

Der Grüne Knopf soll VerbraucherInnen eine ökologisch und sozial nachhaltige Produktion von Textilprodukten versprechen. Siegelgeber ist das BMZ, das die Kriterien und Bedingungen festlegt. Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Unabhängige Prüfer kontrollieren die Einhaltung der Kriterien. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellt verlässliche Prüfungen sicher. Bei erfolgreicher Zertifizierung wird das Siegel Grüner Knopf im Auftrag des BMZ vergeben.


Weitere Informationen:

Pressestatement: OECD rät zu notwendigen Korrekturen im Textilbündnis
https://www.inkota.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2019/ps-oecd-raet-zu-notwendigen-korrekturen-im-textilbuendnis/#c16969

Pressemitteilung: Vier Jahre Textilbündnis: Was sich 2019 ändern muss
https://www.inkota.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2019/pm-vier-jahre-textilbuendnis-was-sich-2019-aendern-muss/#c16417

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. September 2019
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Telefon: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2019

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