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VERKEHR/1115: Gewerbliche Biomasse mit Fahrerlaubnisklasse T (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 11. September 2009

Gewerbliche Biomasse mit Fahrerlaubnisklasse T

DBV begrüßt Klarstellung durch Verkehrsministerium


Aus gegebenem Anlass weist der Deutsche Bauernverband (DBV) darauf hin, dass nach kürzlich erfolgter Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Transport von gewerblicher Biomasse vom Feld zur weiteren Verwendung mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich ist. Diese Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der Vergangenheit war es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollbehörden gekommen, ob der Transport von Biomasse beispielsweise für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T oder der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW) bedarf.

Auf Druck des Berufsstandes und der in dieser Sache beratend zur Seite stehenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat das Bundesverkehrsministerium nun gegenüber dem DBV endlich klargestellt, dass solche Transporte unabhängig vom Güterkraftverkehrsgesetz mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich sind. Damit ist die von Behörden vertretene paradoxe Ansicht vom Tisch, dass für den Transport von Silomais zur Fütterung von Kühen ein anderer Führerschein erforderlich sei als für Silomais zur Fütterung von Bakterien in Biogasanlagen. Der DBV begrüßt ausdrücklich diese Klarstellung seitens des Bundesverkehrsministeriums: Damit sei endlich ein kleines Stück Rechtssicherheit im ansonsten sehr komplexen Themenfeld der landwirtschaftlichen Transporte erfolgt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. September 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2009