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VERKEHR/1147: Zugang zu Rangierbahnhöfen und anderen Serviceeinrichtungen optimieren (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 18. August 2010

Zugang zu Rangierbahnhöfen und anderen Serviceeinrichtungen optimieren

Kurth: "Positionspapier zeigt Verbesserungen zur Nutzung von Kapazitätsreserven auf"


Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier über den Zugang zu Eisenbahninfrastrukturen zur Konsultation veröffentlicht. Das Positionspapier enthält Vorschläge zur Optimierung des Zugangs zu sog. Serviceeinrichtungen, insbesondere zu Rangierbahnhöfen, Zugbildungseinrichtungen, Abstellgleisen und Güterbahnhöfen.

"Die Untersuchung der bisherigen Praxis hat gezeigt, dass der Zugang zu Rangierbahnhöfen und anderen Serviceeinrichtungen erheblich verbessert werden kann. Selten wird die Kapazität der Infrastruktur in Serviceeinrichtungen am tatsächlichen Bedarf der Zugangsberechtigten bemessen. Viele Betreiber überlassen ihre Infrastruktur den Unternehmen zur freien Verfügung. Dadurch vergeben sie die Chance, selbst Einfluss auf die Nutzungsoptimierung zu nehmen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Die Infrastrukturen müssen so verwaltet werden, dass möglichst viele Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich Zugang erhalten. Nur so haben die Unternehmen Planungssicherheit und können ihre Verkehrskonzepte verwirklichen. Mit dem nun veröffentlichten Positionspapier zeigen wir Wege auf, wie die Nutzung der Infrastrukturen optimiert werden kann", sagte Kurth.

Insbesondere im Güterverkehr müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu Beginn und zum Ende einer Zugfahrt je nach Geschäftsmodell und Verkehrskonzept ihre Züge z. B. zum Loktausch oder zur Zugsortierung bzw. zur Zugauflösung umfangreich rangieren. Die hierfür vorgesehenen Serviceeinrichtungen können aber je nach Lage im Streckennetz erhebliche Engpässe bilden. Um Wachstumsprognosen im Schienenverkehr gerecht zu werden, ist es neben dem Ausbau der Infrastruktur notwendig, die Nutzung vorhandener Serviceeinrichtungen zu optimieren.

Das Positionspapier der Bundesnetzagentur sieht daher u. a. vor, dass die Betreiber der Serviceeinrichtungen ein bestimmtes Kontingent ihrer Gleise für eine flexible kurzzeitige Nutzung durch die EVU zur Verfügung stellen. Zudem sollen die Betreiber im Rahmen der Kapazitätszuweisung den Bedarf der EVU prüfen. Darin sieht die Bundesnetzagentur für die Eisenbahninfrastrukturbetreiber die Möglichkeit, vorhandene Kapazitätsreserven der bestehenden Infrastruktur durch eine optimale Bewirtschaftung zu heben.

Die Marktteilnehmer können innerhalb von vier Wochen Stellung zu den Vorschlägen der Bundesnetzagentur nehmen. Das Positionspapier sowie weitere Informationen zum Konsultationsverfahren sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. August 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2010