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VERBRAUCHERSCHUTZ/386: Silvesterfeuerwerk - Schöner, bunter, größer (idw)


Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) - 16.12.2009

Silvesterfeuerwerk: Schöner, bunter, größer

Trends, Sicherheit und Europa


Auch Feuerwerkskörper unterliegen Modetrends: Schöner, bunter, mit immer mehr Schwarzpulver und Glitzereffekt gefüllt, soll das Feuerwerk für Jedermann sein. Batterien sind weiterhin im Trend und werden immer größer. So werden die Träume manch eines Hobby-Feuerwerkers nun endlich wahr - einmal das Streichholz zünden und sich dann das minutenlang andauernde Feuerwerk genüsslich anschauen. Denn: Nach der neuen europäischen Richtlinie 2007/23/EG dürfen nun Feuerwerksbatterien mit bis zu 500 Gramm Schwarzpulver inklusive Glitzereffekt verkauft werden. Das sind 300 Gramm mehr als es nach dem deutschen, nicht mehr gültigen Sprengstoffgesetz erlaubt war.

2007 ist die europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft getreten. Diese Richtlinie, unter der Federführung der BAM erstellt, soll Handelsschranken verringern und das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. Seit dem 1. Oktober 2009 wird diese Richtlinie in Deutschland umgesetzt. In Zukunft ist somit nur noch eine "Zulassung" für Europa erforderlich.

Während der Übergangszeit bis zum Jahr 2017 ist sowohl das neue als auch das alte Zulassungszeichen nebeneinander gültig.

Ein altes Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM - P II - 2526.

Ein neues Zulassungszeichen kann folgendermaßen aussehen: In der ersten Zeile steht die Registriernummer. Dabei geben die ersten vier Ziffern die Kennnummer der benannten Stelle an, die die Prüfung durchgeführt hat. 0589 steht für die BAM. In der Zeile darunter steht eine Identifikationsnummer, zum Beispiel "BAM-F2-0001". In Deutschland verkaufte Produkte müssen eine Identifikationsnummer mit diesem BAM-Hinweis haben. Einfuhr und Gebrauch von Feuerwerkskörpern ohne oder mit gefälschter Zulassung ist weiterhin verboten.

Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Daher müssen Feuerwerkskörper auf ihre sichere Handhabung und Qualität geprüft und zugelassen werden.

Die BAM hat dieses Jahr 113 neue Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. Zusätzlich wurden bei 32 bekannten Feuerwerkskörpern Änderungen überprüft. 33 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 76 wurden abgelehnt und 1 Zulassung wurde widerrufen. Damit lag die Zahl der Ablehnungen bei 67 Prozent.

Das aktuelle Warenangebot und die genauen Produktionszahlen können erfragt werden beim

Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper (Stand: 1.12.2009)

Klasse I: www.bam.de/p1.htm
Klasse II: www.bam.de/p2.htm

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution368


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM),
Dr. Ulrike Rockland, 16.12.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2009