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VERBRAUCHERSCHUTZ/392: Weitere Maßnahmen im Datenschutz notwendig (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 23 vom 27. Januar 2010

Julia Klöckner:
"Weitere Maßnahmen im Datenschutz notwendig, denn das Internet vergisst nichts."


Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesverbraucherschutzministerin Julia Klöckner hat anlässlich des morgigen 4. Europäischen Datenschutztages weitere Maßnahmen im Datenschutz gefordert.


"Kinder und Jugendliche müssen das Internet-ABC lernen wie das Alphabet", sagte Julia Klöckner. "Bei der Bildung im Bereich Internet sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefragt." Um alle Altersgruppen zielgruppengerecht zu informieren, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im vergangenen Jahr die "Kompetenzoffensive digitale Welt" gestartet.

"Datenschutz bedeutet auch, ein Bewusstsein für den Wert und die Sensibilität eigener Daten zu entwickeln", forderte Klöckner. Hier setzt die vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderte Jungendkampagne unter www.watch-your-web.de an. Mit Filmspots werden die wichtigsten Botschaften vermittelt. Die Kampagne erreicht die Jugendlichen dort, wo sie sich aufhalten - in den sozialen Netzwerken - und wurde über 1 Million mal geklickt. "Was einmal im Internet steht, kann sich schnell verbreiten. Das Netz vergisst nichts!", mahnte die Verbraucherpolitikerin.

Zu der Kompetenzoffensive gehören auch die Informationsportale www.verbraucher-sicher-online.de und www.surfer-haben-rechte.de, die praktische Tipps zur sicheren Nutzung des Internets und zum Schutz der eigenen Daten und Rechte der Verbraucher im Internet bieten. So wird Schritt für Schritt gezeigt, wie man seinen Computer sicher einstellt. Klöckner forderte die Anbieter auf, einen stärkeren Beitrag zu leisten für mehr Sicherheit im Internet. Anbieter sollten sicherstellen, dass:

Internet-Browser datenschutzfreundliche und sicherheitsfreundliche Voreinstellungen haben, so dass die Nutzer nicht erst aktiv werden müssen, um "Cookies", die Daten weitergeben, abzublocken.
Die Daten in sozialen Netzwerken und anderen Plattformen gut gesichert sind, insbesondere wenn sie nur für Freunde sichtbar sein sollen.
Eingestellte Inhalte wieder vollständig gelöscht werden können.
Soziale Netzwerke so eingestellt sind, dass die Nutzer ihr Profil aktiv freischalten müssen, damit sich jeder mit der Frage befasst, für wen seine Inhalte zugänglich sein sollen. Vor allem die Auffindbarkeit eines Profils über Suchmaschinen sollte nur nach ausdrücklicher Freischaltung möglich sein.

Klöckner würdigte die erkennbaren Bemühungen einiger Anbieter sozialer Netzwerke um einen verbesserten Datenschutz. Diese seien nicht zuletzt Folge vieler Gespräche und der aktiven Förderung der Verbraucherrechte durch das Bundesverbraucherschutzministeriums.

Im Rahmen des vom BMELV geförderten Projektes "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mehrere soziale Netzwerke wegen verbraucherunfreundlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgreich abgemahnt. Alle abgemahnten Anbieter haben ihre AGBs entsprechend geändert.

"Im Koalitionsvertrag haben wir den Themen Medien- und Informationsgesellschaft sowie dem Datenschutz aus berechtigtem Grund große Aufmerksamkeit gewidmet. Deshalb werden wir uns im Laufe der Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Verbraucherrechte beim Datenschutz weiter gestärkt werden. Wer sich als Internetanbieter dem entziehen will, wird damit auf Dauer keinen Erfolg haben", so Julia Klöckner.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23 vom 27.01.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2010