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VERBRAUCHERSCHUTZ/430: Änderungen der EU-Spielzeugrichtlinie (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 225 vom 16. Dezember 2010

Aigner: Druck der Bundesregierung und des Europäischen Parlaments wegen Änderungen der EU-Spielzeugrichtlinie zeigen Wirkung
EU-Kommissar Tajani kündigt Nachbesserungen an


Anlässlich der Ankündigung von Nachbesserungen an der Spielzeugrichtlinie durch EU-Industriekommissar Antonio Tajani vor dem Europäischen Parlament sieht sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in ihrem Kurs bestätigt. "Die Sicherheit von Kinderspielzeug hat für uns höchste Priorität. Wenn die Kommission jetzt Nachbesserungen ankündigt, sehe ich das als ein gutes Zeichen. Unser beständiger Druck zeigt Wirkung.


Das Europäische Parlament ist unser Verbündeter, um die Sicherheit von Kinderspielzeug zu erhöhen. Mit meinem Anliegen, die Grenzwerte für chemische Stoffe der neuen EU-Spielzeugrichtlinie zu verschärfen, stand ich lange allein. Die Ankündigungen müssen jetzt umgesetzt werden", sagte die Bundesverbraucherministerin heute in Berlin.

Das Europäische Parlament hat ebenfalls die EU-Kommission aufgefordert, die neue EU-Spielzeugrichtlinie nachzubessern und die Grenzwerte entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu verschärfen, noch bevor die Richtlinie umgesetzt werden muss. "Grundlage hierfür sind die von mir in Auftrag gegebenen Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments erhöht sich der Druck auf die EU-Kommission, hier dringend nachzubessern", so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich bei der Europäischen Kommission für Verbesserungen bei den chemischen Anforderungen in der Spielzeugrichtlinie ein. So ist in der Spielzeug-Richtlinie vorgesehen, dass Grenzwerte etwa für Schwermetalle wie Blei und Cadmium im Rahmen des Komitologieverfahrens an den wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst werden können.

Aus Sicht des Bundesverbraucherministerium ist es unumgänglich, auf Grundlage dieser Prüfungen die Spielzeugrichtlinie wo erforderlich anzupassen, bevor 2013 der chemische Teil der Richtlinie Anwendung findet.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 225 vom 16.12.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2010