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DATENSCHUTZ/020: Facebook-Fanpage - Firmen für Datennutzung nicht verantwortlich (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. September 2014

Rubrik: Ratgeber/Service/IT-Recht

Facebook-Fanpage - Firmen für Datennutzung nicht verantwortlich



Kiel/Berlin (DAV). Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den Daten von ihren Facebook-Fanpages macht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. September 2014 (AZ: 4 LB 20/13), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH unterhält einen Auftritt bei Facebook. Von Facebook erhält sie auch statistische Angaben über die Nutzer der Fanpage. Bekannt ist, dass Facebook die Daten der "Fans" auch für seine eigene Zwecke nutzt. Darin sah das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) einen Verstoß gegen den Datenschutz und wies die Akademie an, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Die datenschutzrechtlichen Verstöße von Facebook würden durch die fehlende Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern begünstigt.

Die Wirtschaftsakademie konnte sich erfolgreich gegen die Anordnung wehren. Der Betreiber einer Facebook-Fanpage sei für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher der Seite datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Er habe keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Es liege auch keine Mitverantwortung im Sinne des Datenschutzes vor, nur weil er als Betreiber von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Revision eingelegt werden. "Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung Bestand haben wird und für die Anbieter von Facebook-Sites Klarheit schafft", so Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht.

Weitere Informationen:
www.davit.de

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Quelle:
Pressemitteilung IT 05/14 vom 24. September 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2014