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EUROPA/014: Anwaltsorganisationen verabschieden Resolution zur Rechtsstaatlichkeit in der EU (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. März 2020

Anwaltsorganisationen verabschieden Resolution zur Rechtsstaatlichkeit in der EU


Berlin/Brüssel (DAV). Über 50 Anwaltsorganisationen haben auf Initiative von Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), eine gemeinsame Resolution zur Rechtsstaatlichkeit in der EU verabschiedet. Anlässlich der Europäischen Präsidentenkonferenz in Wien betonen die Berufsverbände und Kammern damit die Unabdingbarkeit von Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft in der EU. Mit der Resolution werden die europäischen Institutionen wie auch die nationalen Regierungen dazu aufgerufen, diese Prinzipien mit allen verfügbaren Mitteln zu schützen.

Insbesondere die EU-Kommission wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um einen weiteren Vollzug der polnischen Justizreformen zu verhindern. DAV-Präsidentin Kindermann betont: "Die Anwaltschaft kann und wird angesichts der permanenten Angriffe auf den Rechtsstaat in Europa nicht schweigen. Es ist unsere Pflicht, aufzustehen, laut zu werden und die Prinzipien zu verteidigen, auf denen die Europäische Union beruht."

Die unterzeichnenden Organisationen rufen zu einem Marsch der europäischen Roben auf, der zwischen dem 24. und 26. Juni 2020 in Brüssel stattfinden wird. Wir werden mit Vertretern aller Rechtsberufe in Europa ein gemeinsames, sichtbares und starkes Zeichen für die Verteidigung der Rechtstaatlichkeit in der Europäischen Union setzen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 06/20 vom 5. März 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2020

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