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FAMILIENRECHT/147: Grenzenloser Unterhalt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht - Berlin, 21. November 2013

Grenzenloser Unterhalt

- 20 Jahre Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein -



Karlsruhe/Berlin (DAV). "Die Internationalisierung ist längst im Familienrecht angekommen", erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Rechtsanwältin Eva Becker. "Die wachsende Mobilität der Menschen führt zwangsläufig zu immer mehr grenzüberschreitenden Paarbeziehungen. Im Scheidungsverfahren oder im Prozess um Unterhaltszahlungen stehen die Paare oft vor der Qual der Rechtswahl. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, brauchen sie kompetente anwaltliche Hilfe."

Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts sind EU-Verordnungen wie Brüssel II a, Rom III, die Unterhaltsverordnung und das Haager Unterhaltsprotokoll. Weitere Verordnungen stehen an, insbesondere ist davon auszugehen, dass es künftig eine Verordnung über die güterrechtlichen Verhältnisse geben wird. Es entsteht ein wahrer "Verordnungswald", den die Familienanwältinnen und -anwälte auf dem Internationalen Symposium durchwandern werden.

Auf dem Symposium werden die klassischen Scheidungsfolgen im internationalen, insbesondere aber im europäischen Kontext dargestellt, wobei ein besonderes Schwergewicht auf die europäische Rechtssetzung gelegt wird. Gilt für die Durchführung von Ehescheidungssverfahren die internationale oder die örtliche Zuständigkeit? Wenn zum Beispiel ein Deutscher und eine Italienerin, die sich beide in Italien aufhalten, scheiden lassen wollen, ist das italienische Gericht zuständig. Denn ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Begründung der Zuständigkeit ist der "gewöhnliche Aufenthaltsort". Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nur hilfsweise an.

Die Anwendung der Neuregelungen im Familienrecht muss noch zur Routine werden. Insbesondere zu Unterhaltsfragen, zu Kindschaftssachen und zu Adoptionen gibt es Hilfe und Informationen vom Bundesamt der Justiz. "Deshalb sollte jede Anwältin und jeder Anwalt das Amt kennen", so Becker weiter. In Karlsruhe steht der Präsident des Amtes den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums Rede und Antwort.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

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Quelle:
Pressemitteilung FamR 04/13 vom 21. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2013