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INTERNATIONAL/004: Ready for take-off - www.luftfahrtrecht.at (PR&D)


PR&D - Public Relations für Forschung & Bildung

Ready for take-off: www.luftfahrtrecht.at


Alle für das österreichische Luftfahrtrecht relevanten Informationen sind nun erstmals online und kommentiert verfügbar. Damit können JuristInnen sowie TeilnehmerInnen am Luftverkehr auf eine vollständige und aktuelle Sammlung von Normen, Gerichtsentscheidungen und Kommentierungen zugreifen. Die Datenbank ist das Ergebnis eines Projekts des Wissenschaftsfonds FWF im Rahmen des Translational Research Programms. Das Projekt schließt an eine vor 30 Jahren eingestellte Gesetzes-Kommentierung auf digitale Weise an und berücksichtigt auch die Auswirkungen des österreichischen EU-Beitritts auf das nationale Luftfahrtrecht.

Das Cockpit moderner Flugzeuge ist auf dem neuesten Stand der Technik. Informationen über den Flieger und seine Umgebung stehen digital und aktuell zur Verfügung. PilotInnen können so gut informiert entscheiden. Anders die Situation für "PilotInnen" des österreichischen Luftfahrtrechts: Informationen lagen bisher nur gedruckt und z. T. veraltet vor. Ein Projekt an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) in Zusammenarbeit mit dem Institut für österreichisches und internationales Luftfahrtrecht in Graz sorgte nun dafür, dass die Dokumentation des Luftfahrtrechts in Österreich im 21. Jahrhundert angekommen ist.

Alles, was Recht ist

Im Rahmen des Projekts wurden erstmals alle für das österreichische Luftfahrtrecht relevanten Informationen in einer Datenbank zusammengefasst. Doch damit nicht genug, wie der Projektleiter Prof. Sigmar Stadlmeier vom Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der JKU erläutert: "Zusätzlich zur Zusammenführung aller Normen wollten wir eine Plattform schaffen, die auch eine Vernetzung mit weiterführender Information, eine laufende Aktualisierung und einen leichten Zugriff erlaubt. Da bot sich eine Umsetzung im Online-Bereich an." Nach vier Jahren Projektlaufzeit sind nun wesentliche Teile der Datenbank abgeschlossen und die Plattform www.luftfahrtrecht.at hat bereits über 4.000 registrierte Nutzer.

Eine solche Aufbereitung war dringend notwendig: Zum einen wurde die Kommentierung - also die Erläuterung der Gesetzestexte - des österreichischen Luftfahrtrechts vor 30 Jahren eingestellt. Zum anderen änderte sich mit dem EU-Beitritt Österreichs die Grundlage der geltenden Rechtsnormen fundamental. Zu der Komplexität der nun gültigen Rechtsnormen meint Prof. Stadlmeier: "Das rechtliche Regelwerk für die Zivilluftfahrt in Österreich hat seinen Ursprung in vier zentralen Quellen. Erstens in den Standards und Empfehlungen der International Civil Aviation Organisation (ICAO). Zweitens in noch bestehenden Standards der Joint Aviation Authorities (JAA). Drittens im europäischen Unionsrecht und viertens in den nationalen Gesetzen Österreichs."


Recht-schaffend

Doch die Komplexität des Luftfahrtrechts ist nicht nur darauf zurückzuführen. Die Situation wird dadurch noch vielschichtiger, dass - im Gegensatz zur European Aviation Safety Agency (EASA) der Europäischen Union - weder die ICAO noch die JAA gesetzgebende Funktion haben, sondern "nur" Grundlagen für die nationale Gesetzgebung liefern. Liegen Unklarheiten bei der Interpretation der nationalen Gesetze vor, dann bieten die Schriften der ICAO oder JAA wertvolle Information. "Daher", so erläutert Prof. Stadlmeier, "haben wir begonnen, die Gesetze zu kommentieren und mit jenen Empfehlungen bzw. Richtlinien zu verknüpfen, die zu ihrer Entstehung führten. Nur so kann die Datenbank einen wirklich umfassenden Überblick geben." Insgesamt gliederte sich die Erstellung der Datenbank damit in zwei große Abschnitte. Wurde zunächst das Normenmaterial gesichtet, ausgewertet, digitalisiert und verlinkt, folgt nun in der aktuell laufenden zweiten Phase die Kommentierung.

Das vom FWF unterstützte Projekt trägt somit dazu bei, dass PilotInnen, FluglehrerInnen, LuftfahrzeugbetreiberInnen und einschlägige RechtsanwältInnen nun umfassend aufbereitete Informationen erhalten. Dabei betrifft das Luftfahrtrecht - und seine Auslegung - jedoch fast jeden. Denn egal, ob der Koffer auf dem Flug verloren geht oder die Maschine verspätet ist - auch die Ansprüche von Flugreisenden gegenüber den Luftfahrtsgesellschaften (und umgekehrt) werden durch dieses Regelwerk definiert.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Dezember 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2010