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INTERNATIONAL/035: Kuba - Neue Kampagne für Freilassung der 'Cuban Five' (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 13. September 2011

Kuba: Neue Kampagne für Freilassung der 'Cuban Five'

Von Patricia Grogg


Havanna, 13. September (IPS) - In Kuba haben Jugendorganisationen eine Kampagne für die Freilassung von fünf Agenten gestartet, die seit 13 Jahren in US-Haft sitzen. Die Anwälte der sogenannten 'Cuban' oder 'Miami Five' sind nach eigenen Angaben im Besitz neuer Beweismittel, die die Unschuld ihrer Mandanten belegen.

Die Solidaritätsaktion ist am 12. September angelaufen und dauert bis zum 6. Oktober. Sie ist Teil einer internationalen Kampagne, die auf die Freilassung von Fernando und René González, Antonio Guerrero, Gerardo Hernández und Ramón Labañino abzielt.

Die Fünf hatten in den 1990er Jahre exilkubanische Terrorgruppen in Südflorida unterwandert und ihre Regierung in Havanna über geplante Terroranschläge auf Kuba informiert. Am 12. September 1998 wurden sie in den USA festgenommen, und 2001 von einem Gericht wegen Spionage, Verschwörung und Mord zu Haftstrafen von 15 Jahren bis zwei Mal lebenslänglich verurteilt.

Die Mordklage richtete sich gegen Hernández. Ihm wurde vorgeworfen, durch seine Berichte über die exilkubanische Gruppe 'Hermanos de Rescate' (Brüder der Rettung) 1996 zum Abschuss von zwei Sportflugzeugen über Kuba und somit zum Tod der vier Passagiere beigetragen zu haben. Nach Angaben der kubanischen Luftwaffe waren die Piloten mehrfach vergeblich zum Verlassen des kubanischen Luftraums aufgefordert worden.


Neuerlicher Appell an den US-Präsidenten

Da sich die im US-amerikanischen Strafrecht vorgesehenen Rechtsmittel erschöpfen, haben die kubanische Regierung von Staatspräsident Raúl Castro und die Organisationen, die sich für die Miami Five einsetzen, US-Präsident Barack Obama aufgefordert, von seinem Verfassungsrecht Gebrauch zu machen und die Freilassung der Häftlinge zu erwirken.

Die Verteidigung setzt ihre Hoffnungen derzeit auf die Habeas-Corpus-Berufung von Hernández, der zur Höchststrafe von zwei Mal lebenslang plus 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Ende April wurde der erste Antrag auf Inanspruchnahme dieses Sonderrechtsmittels abgewiesen, von dem Verurteilte nur ein einziges Mal im Verlauf ihres Berufungsverfahrens Gebrauch machen können.

Habeas Corpus erlaubt Verurteilten in den USA, die sich ihrer grundlegenden Rechte beraubt sehen, vor ein Gericht zu ziehen, das über die Rechtsmäßigkeit von Urteil und Strafmaß befindet. Die Habeas-Corpus-Berufung ist zudem die einzige und letzte Chance für einen Verurteilten, neues Entlastungsmaterial einzubringen.

Nach der Ablehnung des ersten Antrags präsentierte Hernández im August vor einem Gericht in Miami und vor der Richterin Joan Lenard - der gleichen, die die Cuban Five 2001 verurteilt hatte - eine 65-seitige Replik mit neuen Gründen für eine Habeas-Corpus-Berufung. Darin wird zudem die Vorlage von US-Satellitenbildern gefordert, auf denen der Abschuss des Flugzeugs zu sehen sein soll. Bisher wird die Einsichtnahme von den USA verweigert.


Anwälte hoffnungsvoll

"Wir haben wirklich den Eindruck, dass wir große Fortschritte machen konnten, um zu beweisen, dass Gerardo unschuldig ist", meinte der US-amerikanische Rechtsanwalt Richard Klugh, der dem Anwaltsteam angehört, das die Cuban Five verteidigt. Auch René González hat eine solche Replik eingereicht.

Der Umgang der US-Justiz mit den fünf Kubanern ist umstritten. Menschenrechtsorganisationen beklagen eine Vielzahl von Rechtsverstößen. So wurden die fünf Kubaner bis zu ihrer Anklage drei Jahre lang in Untersuchungshaft gehalten und ihren Angehörigen US-Einreisevisa verweigert. Auch hätten die kubanischen Agenten nach US-amerikanischem Recht nicht der Spionage angeklagt werden dürfen, da sie keine US-Regierungsstelle ausgespäht hätten. (Ende/IPS/kb/2010)


Links:
http://www.antiterroristas.cu/
http://www.freethefive.org/
http://www.ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=99101

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2011