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MELDUNG/025: Entschädigung bei zu langen Prozessen - Bundesländer weiter gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. April 2010

Entschädigung bei zu langen Prozessen - Bundesländer weiter gefordert


Berlin (DAV). Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Bürgern das Recht einräumt, eine "Verzögerungsrüge" bei zu langen Gerichtsverfahren zu erheben und Wiedergutmachung sowie Schadensersatz zu verlangen. Für jeden Monat Verzögerung soll eine Entschädigung von 100 Euro fällig werden, im Einzelfall mehr oder weniger. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich alles, was die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei zu langen Prozessen stärkt. Denkbar sei allerdings auch - wie vom DAV in der Vergangenheit schon vorgeschlagen - ein echtes Rechtsmittel, das der Untätigkeitsbeschwerde, einzuführen. Darüber müsste dann das nächst höhere Gericht entscheiden. In jedem Fall sind die Bundländer nach wie vor gefordert, die Gerichte sachlich und personell so auszustatten, dass sie ihre Arbeit in angemessener Zeit erledigen können.

"Zur Qualität des gerichtlichen Verfahrens gehört auch dessen Dauer", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Auch wenn der neue Gesetzentwurf keinen eigenen Rechtsbehelf darstelle, er sei jedoch geeignete Grundlage, um eine Entschädigung zu verlangen.

Es muss auch Effizienzsteigerungen bei den Gerichten geben. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Verfahrensdauern in den einzelnen Bundesländern und der einzelnen Gerichtszweige. Auch wenn die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten im europäischen Vergleich positiv ist, gibt es generell Optimierungsbedarf.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/10 vom 12. April 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2010