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MELDUNG/030: Rechtliche Schritte gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall Oberst Klein (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Presseerklärung vom Montag, 19. April 2010

Menschenrechtsanwälte wehren sich gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall Oberst Klein


Berlin, 19. April 2010 - Die Vertreter der Familienangehörigen der Opfer des Luftangriffes in Kundus werden rechtlich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein vorgehen.

Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, hatte die Bundesanwaltschaft am heutigen Montag bekannt gegeben. Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin wird diese Entscheidung zunächst rechtlich prüfen. Dann wird das ECCHR gemeinsam mit den drei rechtlichen Vertretern der Opfer gegen den Bescheid vorgehen.

Die Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke aus Bremen sowie ECCHR-Generalsekretär und Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck aus Berlin vertreten 456 Familienangehörige von 79 afghanischen Opfern. Alle drei Anwälte hatten sich zuvor bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als Vertreter der Geschädigten gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Diese wurde allerdings aus formalen Gründen bisher nicht gewährt. Nicht einmal eine Abschrift des Einstellungsbescheides ging den Anwälten bislang zu.

Das ECCHR kritisiert seit Jahren die einseitige Anwendung des Völkerstrafrechtes in Deutschland und Europa. Westliche Staaten gehen nur zögerlich gegen mutmaßlich Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor, die aus den eigenen Reihen stammen. Insofern versprach das von der Generalbundesanwältin in Karlsruhe eingeleitete Ermittlungsverfahren eine Ausnahme zu werden. Die vorschnelle Einstellung zeugt nun leider von derselben Mentalität, Menschenrechtsverletzungen immer nur bei anderen wahrzunehmen und zu kritisieren. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck: "Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren ohne Zeitnot eingestellt, sie hat die vollständigen Ermittlungsergebnisse des Kundus-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht abgewartet und uns Opferanwälten keine Gelegenheit gegeben, zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen Bewertung Stellung zu nehmen."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. April 2010
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) e. V.
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 BERLIN
Telefon: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ECCHR.eu
Internt: www.ecchr.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2010