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MELDUNG/034: Schlag gegen kritische Berichterstattung - Geldstrafe für das Gefangenen Info (jW)


junge Welt - Die Tageszeitung - Ausgabe vom 22.04.2010

Schlag gegen kritische Berichterstattung

Redaktion des Gefangenen Info zu Geldstrafe verurteilt. Existenz der Zeitung gefährdet

Von Lenny Reimann


Mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à zehn Euro endete am Mittwoch ein Verfahren gegen das Gefangenen Info vor dem Berliner Amtsgericht. Die Antirepressions- und Solidaritätszeitung hatte in einer der zurückliegenden Ausgaben einen Prozeßbericht über ein Paragraph-129-b-Verfahren gegen türkischstämmige Linke in Düsseldorf abgedruckt, in dem unter anderem der dort vorsitzende Richter zitiert wurde. Die kritische Berichterstattung brachte Wolfgang Lettow, dem leitenden Redakteur des Gefangenen Infos, einen Strafbefehl über 2800 Euro wegen angeblicher Verleumdung ein, weil das Düsseldorfer Gericht sich falsch zitiert sah.

Gegen den Strafbefehl hatte Lettow Widerspruch eingelegt. In den 21 Jahren seit Bestehen der Zeitschrift hatte es über 30 Versuche seitens des Staates gegeben, diese mundtot zu machen. "In Anbetracht der Tatsache, daß linke Medienprojekte wie das Gefangenen Info keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet", so Lettow in einer Prozeßerklärung. Bisher ist noch unklar, ob die Redaktion gegen das Urteil Berufung einlegt.

Spenden:
Gefangenen Info
Konto-Nr.: 10382200
BLZ: 20010020,
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Stichwort: Prozeß

www.gefangenen.info


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Quelle:
junge Welt vom 22.04.2010 / Inland / Seite 5
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2010