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MELDUNG/057: Alexandra R. zum zweiten Mal freigesprochen (Soligruppe Engarde)


Engarde-Soligruppe - Pressemitteilung vom 29. Juni 2010

Prozess um versuchte KFZ-Brandstiftung: Alexandra R. zum zweiten Mal freigesprochen


Wie zu erwarten wurde Alexandra R. heute im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin vom Vorwurf der versuchten KFZ-Brandstiftung freigesprochen. Das Gericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung in nahezu allen Punkten der Argumentation der Verteidigung an. Demnach erfolgte der Freispruch aus "tatsächlichen Gründen", Festnahme und Anklage beruhten nach Ansicht des Gerichts auf einer Verwechslung.

Ungeachtet des Prozessverlaufs hielt die Staatsanwaltschaft bis zuletzt an ihrem Anklagekonstrukt fest und forderte aus "generalpräventiven Gründen" eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Da der Hauptbelastungszeuge Polizeikommissar Thomas Schulze nicht glaubhaft machen konnte, dass er Alexandra R. in der Nähe des Tatortes gesehen hatte, blieb Staatsanwältin Hoffmann nur noch, ihr Plädoyer auf Alexandra R.'s vermeintliche politische Gesinnung zu stützen. Aufgrund des vehementen politischen Verurteilungswillens hält es die Verteidigung von Alexandra R. für wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.06.2010
Engarde-Soligruppe
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Internet: http://engarde.blogsport.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2010