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MELDUNG/100: Urteil im Lüneburger Keksprozess (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung vom 11. Januar 2011

Urteil im Lüneburger Keksprozess


Wenn andernorts die Staatsanwaltschaft auf die Kriminalisierung von "Containern" verzichtet und - manchmal nach etwas längerem Zögern - die Verfahren einstellt, beharrt die Lüneburger Justiz auf eine Verurteilung im Name des Volkes. Am gestrigen Montag, den 4. Verhandlungstag, wurde gegen 18 Uhr das Urteil im Keksprozess gesprochen: 25 Tagessätze à 5 Euro. Zur Urteilsverkündung war der Angeklagte nicht mehr erschienen - aus Protest gegen ein schon im voraus feststehendes politisches Urteil. ProzessbeobachterInnen kritisieren die politisch motivierte Verfolgung der Tat durch die Behörden, die massive Einschränkung der Rechte der Verteidigung sowie eine abwegige Auslegung des Tatbestandes Hausfriedensbruch.

"Was ist schon Müll? Lebensmittelvernichtung stoppen" stand gestern auf ein Transparent vor dem Lüneburger Amtsgericht. Mit diesem Transparent und musikalische Gestaltung machten die DemonstrantInnen auf den so genannten Keksprozess vor dem Amtsgericht und auf das Anliegen des Angeklagten Karsten Hilsen und seiner MitstreiterInnen aufmerksam.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Sommer 2011 mit einer weiteren Person - die nicht angeklagt wurde - das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten zu haben. Dort entwendete er, so das Gericht, abgelaufene Kekse aus einer Mülltonne. Zu einem Prozess kam es, weil die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Starfverfolgung bejahte. Vorbestraft ist der Angeklagte nicht. Begründet wurde das öffentliche Interesse mit dem jahrelangen politischen Engagement von Karsten und in diesem Zusammenhang gegen ihn in der Vergangenheit geführten Verfahren, wie beispielsweise ein längst eingestelltes Verfahren wegen einer friedlichen Baumbesetzung gegen ein Verkehrsprojekt der Stadt im Jahre 2007.

Der Prozess gegen Karsten war nicht der erste Prozess wegen Containern in Deutschland, in Döbeln und Heilbronn gab es in der Vergangenheit "Containerverfahren". Andernorts wurde den Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit angeboten, was meist die Verfahren beendete. Fraglich ist nämlich worin das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung liegen kann, bei einer Tat, die keinerlei Schaden verursachte. Wenn weniger Müll entsteht, sinken sogar die Müllgebühren!

Der Verurteilungswillen der Lüneburger Justiz überraschte viele ProzessbeobachterInnen, die den Aufwand, der wegen einer Bagatellsache betrieben wurde, als absurd und ausschließlich politisch motiviert bezeichneten.

Das Verfahren wurde von schwerwiegenden Einschränkungen der Verteidigung geprägt: Eine zuvor genehmigte Verteidigerin wurde mit fadenscheiniger Begründung von der weiteren Mitwirkung am Verfahren ausgeschlossen. Das Gericht vertrat die Auffassung, gar keine Verteidigerin sei für den Angeklagten doch besser, als eine Verteidigerin, die an einer chronischen Krankheit leide und deswegen einen Termin vielleicht mal nicht wahrnehmen könne würde. Im weiteren Verlauf wurden dem Angeklagten zahlreichen Pausen verweigert, so dass er keine Möglichkeit hatte, sich von anwesenden sachkundigen UnterstützerInnen für seine Verteidigung beraten zu lassen. Befangenheitsanträge gegen die Richterin halfen nicht, die Richterin entschied selbst über ihre eigene Befangenheit...

Am gestrigen Tag wurde von 11 bis 18 Uhr verhandelt. Der Angeklagte stellte 13 Beweisanträge, die von der Vorsitzenden Richterin Lindner zurückgewiesen wurden, mit der Begründung, die Tatumständen seien schon geklärt, die neue zu beweisende Tatsachen seien zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich - obwohl die Beweisanträge sich sehr wohl auf verfahrensrelevante Punkte, wie beispielsweise die Rechtsmäßigkeit des Strafantrages bezogen. Ein ungültiger Strafantrag stellt nämlich ein Verfahrenshindernis dar. Ob der Strafantrag fehlerhaft ist, weigerte sich aber Richterin Lindner zu prüfen - um schneller zu einer Verurteilung zu kommen.

Die im Gesetzt vorgeschriebene Zeit zur Vorbereitung eines angemessenen Plädoyers (258 StPO), wurde dem Angeklagten nicht gewährt, sodass nach Beendigung der Beweisaufnahme ohne Pause in die Schlussvorträge eingestiegen wurde. Zum Tatbestand äußerte sich der Staatsanwalt kaum. Er thematisierte viel mehr das justizkritische Verhalten des Angeklagten, als ob Justizkritik die angeklagte Handlung im Verfahren gewesen sei. Er forderte 30 Tagessätze.

Karsten plädierte auf Freispruch. Weil ihm zur Vorbereitung seines Plädoyers keine Pause genehmigt wurde, fiel es ihm schwer, als juristischer Laie, einen roten Faden zu finden und die Ergebnisse der Beweisaufnahme zu reflektieren. Seinen Schlussvortrag nutze er, um die politischen Hintergründe des Verfahrens zu beleuchten. Kriminalisierung von politischen engagierten Menschen, Kritik an der Wegwerfgesellschaft und an einer Überflussgesellschaft, die für das Hungern Millionen Menschen andernorts verantwortlich ist, etc. Nach seinem 2,5-stündigen Schlussvortrag verließ Karsten den Gerichtssaal - aus Protest gegen die Inszenierung der Justiz, den das Urteil stand in seinen Augen schon lange fest. Am Vormittag hatte Karsten Einsicht in die Verfahrensakte auf der Geschäftsstelle genommen und einen Vermerk der Richterin entdeckt, was bereits eine klare Richtung anzeigte, sie hatte nach Gründen für eine Verurteilung trotz offenem Tor recherchiert.

Das Urteil wurde gegen 18 Uhr in Karstens Abwesenheit gesprochen. ProzessbeobachterInnen halten die von der Richterin vorgenommenen Auslegung des Tatbestandes Hausfriedensbruch für abwegig. Im Kern erläuterte sie, das Betreten eines Geländes durch ein offenes Tor sei grundsätzlich nicht strafbar. Wenn dies aber zur Nachtzeit erfolge, könne dies aber schon als Hausfriedensbruch bewertet werden. Die Höhe der Strafe begründet sie damit, dass der Angeklagte "unbelehrbar" und "uneinsichtig" sei. "Unbelehrbar und kriminell ist nicht Karsten, sondern die Menschen, die zu der Wegwerfgesellschaft beitragen und somit für das Hungern von vielen Menschen am andere Ende der Welt verantwortlich sind.", kommentiert die Lüneburger Aktivistin Cécile Lecomte das Urteil.

Eichhörnchen, den 11.1.2011

http://lebensmittelvernichtung.de.vu/


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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Januar 2011
Cécile Lecomte:
E-Mail: eichhoernchen@ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2011