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MELDUNG/129: BGH bestätigt Urteil gegen Kriegsgegner im militante-gruppe-Prozess (Einstellungsbündnis)


Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129 (a)-Verfahren
Pressemitteilung vom 27. Juni 2011

Wer die Macht hat, hat das Recht:
BGH bestätigt Urteil gegen Kriegsgegner im militante-gruppe-Prozess


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei Berliner Antimilitaristen bestätigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren ist damit rechtskräftig.

"Wer die Macht hat, hat das Recht", kommentiert Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren den BGH-Beschluss. Er ist von dem Ergebnis nicht überrascht: "Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben."

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §§ 129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker aus SPD, Grüne und Linke fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.

Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: "Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim."

Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: "Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben - und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten."

Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai, die den Betroffenen dieser Tage zugestellt wurde, hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt (Aktenzeichen: 3 StR 277/10). In dem zehn-seitigen Beschluss rügt der BGH sowohl den Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines Organisationsverschuldens: Das oberste Berliner Strafgericht hätte, laut BGH, die Bundesanwältin Vanoni als Zeugin laden müssen, um aufzuklären, warum sie ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten angeordnet hat. Die Anwälte werden Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen.


Weitere Informationen:
Das Solidaritätsbündnis hat im Mai ein Buch über die §129-Ermittlungen und den Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe veröffentlicht (Titel: "Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen", ISBN 978-3-942885-00-3).


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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Juni 2011
Bündnis für die Einstellung der §129 (a)-Verfahren
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4, D-10405 Berlin
E-Mail: einstellung[at]so36.net
Internet: www.einstellung.so36.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2011