Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/134: Späte Genugtuung - Urteil im Fall Elisabeth Käsemann (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Pressemitteilung vom 14. Juli 2011

Späte Genugtuung: Urteil im Fall Elisabeth Käsemann


14. Juli 2011. Die 4. Strafkammer des Bundesgerichtes in Buenos Aires hat nach mehr als anderthalbjähriger Hauptverhandlung sein Urteil in der Strafsache El Vesubio gefällt. Héctor Humberto Gamen und Ricardo Néstor Martínez wurden wegen des Mordes und Freiheitsberaubung an der Deutschen Elisabeth Käsemann zu lebenslanger beziehungsweise zwanzig Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe verurteilt.

Elisabeth Käsemann war 1968 nach Argentinien gegangen, hatte sich dort politisch engagiert und war nach Beginn der Militärdiktatur (24. März 1976) im Widerstand gegen die Militärs aktiv. Nach ihrer Verhaftung in der Nacht vom 8. auf den 9. März 1977 begann eine Öffentlichkeitskampagne in Deutschland, um ihre Freilassung zu erreichen, die aber letztlich erfolglos blieb, auch weil die Bundesregierung nicht die erforderlichen Schritte gegenüber der Militärjunta unternahm. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1977 wurde die Leiche von Elisabeth Käsemann nach mehrwöchiger Folterhaft in der Nähe des Ortes Monte Grande aufgefunden.

Ricardo Néstor Martínez wurde zudem wegen Freiheitsberaubung an Juan Miguel Thanhauser, einem deutsch-jüdischen Verschwundenen, dessen Fall 1999 in Deutschland ebenfalls von der Koalition gegen die Straflosigkeit zur Anzeige gebracht worden war, verurteilt.

Die Nichte der Ermordeten, die Historikerin Dorothee Weitbrecht, kommentiert das Urteil:

"Mit der persönlichen Freude über die argentinischen Prozesse und diesen Akt global ausgeübter Rechtsstaatlichkeit verbindet sich meine Hoffnung, dass das Auswärtige Amt in einer Reaktion auf die argentinische Aufarbeitung nun mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung seiner Diplomatie in den 70er und den 80er Jahren beginnt."

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR und Sprecher der Koalition gegen die Straflosigkeit merkt zu der Entscheidung des argentinischen Gerichtes an:

"Wir sehen die Entscheidung des Gerichtes mit gemischten Gefühlen. Sie kommt spät, die Eltern Käsemann, die sich seit 1977 für die Aufklärung des Verbrechens eingesetzt hatten, erleben sie ebenso wenig wie der vor wenigen Tagen verstorbene Haupttäter, der ehemalige Lagerkommandant von El Vesubio, Duran Saenz. Dennoch ist es als positiv zu werten, dass das gemeinsame Wirken von Menschenrechtsorganisation und Justizangehörigen in Argentinien und in Deutschland zu einer gerichtlichen Untersuchung des Mordes an Elisabeth Käsemann und zu einem Urteil führten."

Das Urteil vom 14. Juli 2011 wird hoffentlich nicht das letzte im Fall Käsemann. Denn für Anfang 2012 ist der Auftakt eines weiteren großen Prozesses in Buenos Aires avisiert. Darin wird dem Ex-Diktator Jorge Rafael Videla unter anderem auch wegen des Mordes an Elisabeth Käsemann angeklagt. Die Familie wird sich an dem Verfahren als Nebenkläger, vertreten durch einen argentinischen Anwalt beteiligen.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juli 2011
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) e. V.
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 BERLIN
Telefon: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ECCHR.eu
Internet: www.ecchr.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2011