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MELDUNG/158: Klagerecht verweigert (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 9. November 2011
www.institut-fuer-menschenrechte.de

Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zum Recht für ausgebeutete Hausangestellte in Diplomatenhaushalten


Berlin - Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am 9. November die Klage von Frau Dewi Ratnasari (Pseudonym) wegen diplomatischer Immunität abgewiesen. Die indonesische Hausangestellte hat ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld verklagt. Das Gericht hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bedauert die Klageabweisung und fordert für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die Eröffnung des Rechtswegs in Deutschland. Die Arbeitgeber müssen bisher aufgrund ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, da sie von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind. Unabhängig von der Schwere der Tat konnten die betroffenen Personen bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen. Die Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten der Diplomaten ist oft faktisch unmöglich. Das führt häufig dazu, dass die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit mit leeren Händen dastehen.

"Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument zum Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch sehen wir Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Institut für Menschenrechte.

Das Projekt "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying unterstützen gemeinsam dieses Musterverfahren. Frau Ratnasari wurde nach ihrer glaubhaften Schilderung über einen Zeitraum von 19 Monaten extrem ausgebeutet, regelmäßig körperlich misshandelt und gedemütigt.

Das Projekt "Zwangsarbeit heute":
Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken" des Deutschen Instituts für Menschenrechte initiiert Musterverfahren, mit denen Betroffene von Menschenhandel ihre Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz durchsetzen wollen. Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=6ad303376c618a9071d2


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. November 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2011