Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/199: Gerichtsurteil - Anonyme Hotspots erlaubt (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 16.07.2012

Gerichtsurteil: Anonyme Hotspots erlaubt



Mit heute veröffentlichtem Urteil vom 12.01.2012[1] hat das Landgericht München I entschieden, dass Anbieter kostenloser Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren müssen. Damit dürfen WLAN-Internetzugänge beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin anonym angeboten werden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist. Wir treten seit Jahren für das Recht auf anonyme Kommunikation ein, das aus vielen Bereichen unserer Gesellschaft nicht wegzudenken ist (z.B. vertrauliche Beratung, Selbsthilfe, Journalismus, politischer Aktivismus).

Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: "Wenn eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch nicht zulässig: Denn das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Also handeln alle die Anbieter kostenloser Hotspots rechtswidrig, die von Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird. Diese Praxis muss jetzt ein Ende finden. Sie ist außerdem auch ziemlich sinnlos, weil viele Menschen bei der Registrierung schon jetzt einen Fantasienamen angeben."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützt die Forderung der Digitalen Gesellschaft, gesetzlich klarzustellen, dass private wie gewerbliche Anbieter öffentlicher Internetzugänge für Rechtsverletzungen von Nutzern nicht verantwortlich sind.[2] Ein vielkritisiertes[3] Urteil[4] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 hatte von einem Privatmann die Verschlüsselung seines bislang offenen WLAN-Internetzugangs verlangt, nachdem darüber eine Urheberrechtsverletzung begangen worden war.


Fußnoten:
[1] Urteil des Landgerichts München I:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Lg-muenchen_wlan_17-hk-o-1398-11_anon.pdf
[2] Digitale Gesellschaft:
https://digitalegesellschaft.de/2012/06/digitale-gesellschaft-prasentiert-gesetzentwurf-fur-mitnutzung-von-wlans-ohne-internetzugang-ist-man-bereits-heute-burger-zweiter-klasse/
[3] Kritik an BGH-Urteil:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/die-haftung-fuer-mitbenutzer-von-telekommunikationsanschluessen/
[4] BGH-Urteil: http://openjur.de/u/32452.html

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

*

Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
16.07.2012
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2012