Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/233: Bundesjagdgesetz im Bundestag beschlossen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 1. März 2013

Bundesjagdgesetz im Bundestag beschlossen

DBV: Schnelle Umsetzung des EGMR-Urteils gewährleistet Rechtssicherheit



Im Bundestag ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen worden, mit der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt wird. Neu ins Gesetz eingeführt wird nun eine Möglichkeit für Grundstückseigentümer, einen Antrag auf Befreiung eines Grundstücks von der Jagd zu stellen, wenn der Eigentümer seine ethischen Bedenken gegen die Jagdausübung glaubhaft macht. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.

Grundsätzlich befürwortet der Deutsche Bauernverband (DBV) im Interesse der Rechtssicherheit die zeitnahe und konsequente Umsetzung des EGMR-Urteils, denn die Änderung beseitigt Rechtsunsicherheiten, die durch das Urteil des EGMR im letzten Jahr aufgetreten sind. Behörden und Gerichte hatten teilweise Anträge von Eigentümern auf Befreiung ihrer Fläche von der Jagd zurückgestellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte jüngst eine vorläufige Entscheidung zugunsten des Eigentümers für den Übergangszeitraum getroffen, weil die Rechte des Eigentümers im Falle der Glaubhaftmachung ethischer Bedenken gegen die Jagd erst durch die vorliegende Gesetzesänderung geklärt werden können. Unter Anwendung der neuen Norm im Bundesjagdgesetz könnte dieser Fall aber nun auch anders entschieden werden, da im Gesetz eine umfassende Interessenabwägung vorgesehen ist.

Der DBV hält es für richtig, dass das Antragsrecht nicht für juristische Personen gilt, denn eine Gewissensentscheidung kann nur eine höchstpersönliche Entscheidung einer natürlichen Person sein. Konsequent ist es, dass der Eigentümer einer aus ethischen Gründen befriedeten Fläche anteilig neben der Jagdgenossenschaft für Wildschadensersatz haftet, selbst jedoch keinen Anspruch auf Wildschadensersatz hat. Ungelöst bleibt jedoch die Frage des Wildschadensersatzes eines Pächters einer befriedeten Fläche. Hierzu enthält die Gesetzesänderung keine Vorgaben.

Der DBV fordert in diesem Punkt nach wie vor eine gesetzliche Regelung, in der der Flächeneigentümer im Falle der Verpachtung gegenüber dem Pächter zum Ersatz des auf der befriedeten Fläche entstehenden Wildschadens verpflichtet wird. Eine vertragliche Regelung zwischen Pächter und Verpächter ist aus Sicht der Bewirtschafter nicht ausreichend, zumal eine solche in aktuellen Pachtverträgen noch nicht vorgesehen sein kann. Hier gilt es, die Interessen der Bewirtschafter zu wahren, denen die Gewissensentscheidung des Flächeneigentümers nicht zum Nachteil gereichen darf.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 1. März 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2013