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MELDUNG/357: UN-Anti-Rassismus-Tag - Streichung des § 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz gefordert (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. März 2015

Pressemitteilung zum UN-Anti-Rassismus-Tag am 21. März:

Institut fordert erneut Streichung des § 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz


Berlin - Anlässlich des UN-Anti-Rassismus-Tages am 21. März weist das Institut auf die Schwierigkeiten hin, auf die Betroffene in Deutschland stoßen, wenn sie sich rechtlich gegen diskriminierende Polizeikontrollen wehren wollen.

Dazu erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa: "Die weite Ermächtigungsgrundlage in Paragraf 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz berechtigt die Polizei, ohne konkrete Verdachtsmomente jede Person zu kontrollieren. Zugleich gibt das Gesetz das Ziel vor, illegale Migration zu verhindern. Damit führt das Gesetz faktisch zu Kontrollen anhand äußerer Merkmale wie etwa der Hautfarbe. Das ist jedoch wegen des Verbots rassistischer Diskriminierung im Grundgesetz und internationalen Menschenrechtsverträgen unstreitig verboten.

Wollen Betroffene sich nun gegen eine solche Kontrolle zur Wehr setzen, trifft sie die Nachweispflicht, dass die Polizei sie anhand unzulässiger Merkmale ausgewählt hat. Die Polizei hingegen muss nicht darlegen, warum sie diese Person kontrolliert hat. Sie kann sich immer darauf zurückziehen, sie habe im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage die Befugnis, jede Person zu kontrollieren. Damit haben Betroffene kaum die Chance, ihr Menschenrecht auf Schutz vor diskriminierenden Polizeikontrollen wirksam vor Gerichten durchzusetzen.

Der Staat muss aber sicherstellen, dass die Polizei bei Personenkontrollen Menschen nicht aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszügen überprüft. Eine solche Praxis grenzt Menschen aus und verletzt ihren Anspruch auf Achtung als Gleiche. Das Institut plädiert daher für die Streichung des Paragraf 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz und vergleichbarer Normen im Bundes- und Landesrecht."

Von Racial Profiling spricht man, wenn Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszügen bei Polizeikontrollen überprüft werden. Racial Profiling ist nach den Grund- und Menschenrechten verboten. Paragraf 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz ermächtigt die Bundespolizei zu anlasslosen Personenkontrollen auf Flughäfen, auf Bahnhöfen und in Zügen zum Zweck der Migrationskontrolle. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) empfahl Deutschland im Jahr 2014, Racial Profiling explizit zu verbieten und Kontroll-Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse stets an das Erfordernis eines begründeten Verdachts zu binden.


Video-Interview
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa (17.03.2015):
"Deutschland ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschen nicht von der Polizei aufgrund von äußeren Merkmalen kontrolliert werden":
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=037e8c2385c9132b818d

Weiterführende Informationen:
Video-Interview
Tahir Della, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (17.03.2015):
"Zugang zum Recht - Racial Profiling"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=36fc92e9fbb0b5cdb387

Hendrik Cremer (2013):
"Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige
Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=417&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product

Eric Töpfer (2014):
Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen. Eckpunkte für ihre Ausgestaltung
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=567&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. März 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2015

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