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MELDUNG/360: Personalbedarf in der Justiz - ver.di warnt vor weiterem Stellenabbau (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. April 2015

Personalbedarf in der Justiz: Gutachten von PwC mit zahlreichen Mängeln - ver.di warnt vor weiterem Stellenabbau


Berlin, 15.04.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat anlässlich der Abgabe eines Gutachtens zum Personalbedarf in der Justiz vor einem weiteren Stellen- und damit Qualitätsabbau gewarnt. Die Beschäftigten in der Justiz leisteten jeden Tag hervorragende Arbeit. "Jeder weitere Personalabbau würde die Rechtsanwendung akut gefährden", warnte ver.di-Bundevorstandsmitglied Achim Meerkamp am Montag: "ver.di fordert eine solide Personalbedarfsbemessung, die einer verantwortungsbewussten Aufgabenerfüllung der Justiz gerecht wird und sie zukunftstauglich macht, zum Beispiel für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs."

Anlass der Kritik ist das von den Landesjustizverwaltungen in Auftrag gegebene und von der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) fertiggestellte Gutachten zur Personalbedarfsberechnung in der Justiz ("PEBB§Y"). Dabei wurden im vergangenen Jahr in zahlreichen Gerichten und Staatsanwaltschaften nahezu aller Bundesländer die Bearbeitungszeiten in der Justiz erhoben, indem die Beschäftigten neben ihrer sonstigen Tätigkeit über mehrere Monate jeden einzelnen Arbeitsschritt und die aufgewendete Zeit genauestens dokumentieren mussten. Die Bearbeitungszeiten pro Fall sollen in den nächsten Jahren die Grundlage für eine ausreichende Personalzuweisung für die Justiz bilden.

Allerdings weist das PwC-Gutachten nach Auffassung von ver.di zahlreiche Mängel und Lücken auf. So seien die Ergebnisse der Serviceeinheiten beziehungsweise Geschäftsstellen und Sekretariate vollständig herausgenommen worden, nachdem erst nach der Erhebung festgestellt worden sei, dass die ermittelten Zahlen fehlerbehaftet seien. Zudem würden die ermittelten Basiszahlen der übrigen Beschäftigtengruppen - Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Rechtspfleger - teilweise erheblich von denen der letzten Erhebungen abweichen, ohne dass dies vom Gutachter plausibel erläutert worden sei. "Die Ergebnisse widersprechen in vieler Hinsicht den tatsächlichen Erfahrungen des gerichtlichen Alltags der Beschäftigten in der Justiz", sagte Meerkamp. Die richterliche Unabhängigkeit als Grundstein des Rechtsstaates bleibe im Gutachten weitgehend unberücksichtigt.

"Die Erhebung kann nur dann eine verlässliche Grundlage für die politische Diskussion über die Personalbemessung in der Justiz sein, wenn sie transparent, valide und nachvollziehbar erfolgt und nicht bereits mit bestimmten Bewertungen, Lücken oder Fehlern verbunden ist. Die Justiz leidet schon jetzt unter Personalnot. Diese und der Arbeitsdruck gehen zu Lasten der Qualität", so Meerkamp.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.04.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2015

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