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MELDUNG/372: Gericht stützt Haltung der Bundesregierung zu US-Drohnenangriffen (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 27. Mai 2015

Gericht stützt Haltung der Bundesregierung zu US-Drohnenangriffen

Kein Ende des Drohnenkriegs via Ramstein in Sicht


Berlin / Köln, 27. Mai 2015 - Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von drei Jemeniten gegen die Bundesregierung wegen der Nutzung des US-Militärstützpunkts Ramstein für Drohnenangriffe abgelehnt. Die Kläger sowie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin und die Menschenrechtsorganisation Reprieve aus London, die die Klage unterstützen, bedauern die Entscheidung des Gerichts. Gemeinsam mit den Klägern werden die Organisationen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

"Das heutige Urteil erlaubt der Bundesregierung, weiter die Rolle der Ahnungslosen einzunehmen", sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, nach der Anhörung. "Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen - mit dieser Strategie wird die Bundesregierung auch künftig ihrer Verpflichtung nicht gerecht, Menschenrechtsverletzungen, die die USA von deutschem Boden aus begehen, zu unterbinden. Im Gegenteil: Mit dieser Haltung macht sich Deutschland mitschuldig am Tod von Zivilisten im US-Drohnenkrieg." Kat Craig, Legal Director von Reprieve sagte: "Ohne Ramstein könnten die USA ihren illegalen Drohnenkrieg im Jemen nicht führen. Nach dieser Entscheidung wird sich das leider nicht ändern."

Die Kläger haben im Jemen einen Drohnenangriff überlebt, bei dem Ramstein eine zentrale Rolle spielte. Zwei ihrer Verwandten starben, viele Familienmitglieder sind seitdem traumatisiert.

"Für uns geht es um Leben und Tod. Wir hatten gehofft, dass das deutsche Gericht uns den Glauben in die Rechtsstaatlichkeit zurückgibt und die Bundesregierung dazu anhält, die Nutzung von Ramstein für den Drohnenkrieg zu stoppen", sagte Faisal bin Ali Jaber, der mit seinen Verwandten Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed Naser bin Ali Jaber geklagt hat.

"Die Menschenrechte zu schützen ist auch die Pflicht derjenigen, die wie Deutschland keine aktive Rolle in einem Konflikt spielen wollen", ergänzte Sönke Hilbrans, Rechtsanwalt der Familie.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Mai 2015
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2015

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