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MELDUNG/384: Freispruch im Münchner FDJ-Prozess (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 21.07.2015

Freispruch im Münchner FDJ-Prozess - Staatsanwaltschaft München setzt weiter auf Kriminalisierung


Der absurde Prozess, der am 20.07.2015 wegen des angeblich strafbaren Zeigens von Symbolen der Freien Deutschen Jugend (FDJ) geführt wurde, endete - wie erwartbar - mit einem Freispruch.

Schon seit Monaten führt die Münchener Staatsanwaltschaft einen grotesken Feldzug gegen die FDJ, der mittlerweile schon zu 21 Ingewahrsamnahmen, mehreren Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen geführt hat.

Die FDJ ist eine 1936 im Exil gegründete Widerstandsorganisation der ArbeiterInnenbewegung. Nach der militärischen Niederlage des Nationalsozialismus existierten zwei unabhängige Organisationen in Ost und West. Die West-FDJ wurde im Zuge des Kalten Krieges und der Kommunistenverfolgung in der BRD 1951 verboten. Die Ost-FDJ war - auch nach dem Anschluss der DDR - von diesem Verbot nie betroffen. Dennoch versucht die Münchener Staatsanwaltschaft in einer offensichtlich absurden Auslegung der Gesetzeslage, die heute existierenden Gruppen anhand des FDJ-Verbotes von 1953 zu kriminalisieren. Dabei geht es ihr offensichtlich nicht um vergangene Schlachten der Geschichte, sondern darum, aktuell die Aktivitäten einer linken, antifaschistischen und antirassistischen Organisation zu bekämpfen.

Dass die Anklage überhaupt zur mündlichen Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht kam, ist an sich schon skandalös. Der vorsitzende Richter stellte in seiner Begründung des Freispruchs erfreulich eindeutig dar, dass er die Anwendung des über 60 Jahre alten Verbots aus dem Kalten Krieg auf heutige Organisationen für anachronistisch halte.

Dass die Polizei sich nicht an die aktuelle Rechtslage gebunden fühlt, demonstrierte sie unmittelbar nach dem Freispruch, indem sie direkt nach der Verhandlung die Personalien eines Jugendlichen feststellen ließ und ihn zwang sein FDJ-Hemd auszuziehen. Die Beamten betonten dabei, auf ausdrückliche Weisung der Staatsanwaltschaft München zu handeln.

Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung aller 'FDJ-Verfahren' und ein Ende der damit verbundenen polizeilichen Repressionen und Schikanen.

Wir werden auch weiterhin als strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation nach unseren Kräften alle linken Organisationen unterstützen, die von Organisationsverboten, Kriminalisierung und polizeilicher Repression betroffen sind.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21.07.2015
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
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Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2015

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