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MELDUNG/396: Deutscher Anwaltverein streitet für türkische Anwältinnen und Anwälte (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Ankara/Berlin, 3. September 2015

DAV streitet für türkische Anwältinnen und Anwälte

"Opening ot he Legal Year" am 5. September 2015 in Ankara hat Unabhängigkeit der Strafverteidigung zum Thema


Ankara/Berlin (DAV). Am morgigen Samstag findet das "Opening of the Legal Year", die feierliche Eröffnung des Rechtsjahres, in Ankara statt. Eingeladen hat der Dachverband der türkischen Rechtsanwaltskammern, die "Union of Turkish Bar Associations". Zahlreiche Vertreter internationaler Anwaltsorganisationen haben sich angekündigt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wird durch Rechtsanwältin Gül Pinar vertreten sein. Die fehlende Unabhängigkeit der Strafverteidigung in der Türkei steht international in der Kritik. Neben der Anwaltschaft ist aber auch die Justiz selbst vor unrechtmäßiger Einflussnahme nicht gefeit. Wiederholt sind Verhaftungen von politisch unliebsamen Richtern und Staatsanwälten zu verzeichnen.

Bereits seit Mitte 2012 beobachtet der DAV ein Strafverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei, denen vorgeworfen wird, Mitglieder einer verbotenen kurdischen Vereinigung zu sein. Obschon im März 2014 die letzten inhaftierten Anwältinnen und Anwälte nach 28 Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, ist ein Ende des Prozesses auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, der Ausgang vor dem derzeitigen politischen Hintergrund fraglicher denn je. Vielmehr wird der Prozess verschleppt und von einer neuen Kammer leidlich geführt, die sich ohne neue Beweisaufnahme auf die Ergebnisse der mittlerweile abgeschafften Sonderkammer für politische Verfahren stützt.

Rechtsanwältin Gül Pinar kommentiert: "Wo eine unabhängige Justiz politisch nicht geduldet wird, da werden Waffengleichheit und mithin wirkungsvolle Strafverteidigung zur Illusion. Parteiisch zu sein ist die natürliche Aufgabe der Strafverteidigung und nicht als Komplizenschaft zu möglichen Straftaten zu verstehen. Da die Anwaltschaft das Rückgrat eines jeden Rechtsstaats bildet, ist sie aufgerufen, für ihre eigenen Rechte und diejenigen ihrer Mandantschaft aktiv einzutreten."

Der türkische Staat ist nicht allein aufgrund seiner in Art. 6 EMRK eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen gehalten, die Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft zu respektieren wie auch die Justiz selbst die Wahrnehmung anwaltlicher Mandate nicht kriminalisieren darf.

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Quelle:
Pressemitteilung 33/15 vom 3. September 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2015

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