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MELDUNG/397: Schweiz muss Zeichen gegen Folter und Straflosigkeit setzen (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 15. September 2015

Schweiz muss Zeichen gegen Folter und Straflosigkeit setzen

Foltervorwürfe: Exil-Bahrainer stellt in der Schweiz Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt von Bahrain


Berlin/Genf/London, 15 September 2015 - Elektroschocks, Schläge auf die Fußsohlen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt: Wer solche Folter billigt, kann und muss strafrechtlich verfolgt werden - auch außerhalb seines Landes. So sieht es die UN-Anti-Folterkonvention vor. Der Folter-Überlebende und Exil-Bahrainer Jaafar Al-Hasabi hat deswegen bei der Staatsanwaltschaft Bern Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwalt von Bahrain, Ali Bin Fadhul Al-Buainain, eingereicht. Al-Buainain nimmt in diesen Tagen an einem Treffen der International Association of Prosecutors (Internationale Organisation von Staatsanwälten) in der Schweiz teil und wird am 16. September voraussichtlich zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt werden. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin unterstützt die Strafanzeige gemeinsam mit den Organisationen REDRESS und Bahrain Institute for Rights and Democracy (BIRD) in London sowie TRIAL (Track Impunity Always) aus Genf.

Al-Hasabi, der heute Staatsbürger Großbritanniens ist, wurde 2010 bei einem Besuch in Bahrain inhaftiert und gefoltert. Er ersucht die Schweizer Justiz, Ermittlungen zur Rolle Al-Buainains bei der Folter aufzunehmen. Der Generalstaatsanwalt, den Vertreter der Vereinten Nationen explizit über die drohende Folter Al-Hasabis informiert hatten, hatte seinerzeit dessen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zwei Mal verlängert.

Die Organisationen fordern die Schweizer Behörden auf, sich nicht in diplomatische, politische oder wirtschaftliche Vorwände zu flüchten, sondern gemäß der Verpflichtungen der Schweiz aus der UN-Anti-Folterkonvention gründlich und umfassend zu ermitteln.

"Die Schweizer Justiz hat die Gelegenheit zu beweisen, dass sie die UN-Anti-Folterkonvention ernst nimmt und dass sie ihr nationales Strafrecht auch entsprechend anwendet: Ermittlungen und auch eine Vernehmung von Bahrains Generalstaatsanwalt wären ein klares Signal gegen Folter und für das Weltrechtsprinzip", sagte der Generalsekretär des ECCHR Wolfgang Kaleck. "Bahrain fördert seit Jahren Folter und Straflosigkeit. Die Schweiz sollte sich jetzt nicht scheuen, gegen die Verantwortlichen für diese fürchterliche Praxis zu ermitteln", sagte Sayed Alwadaei, Director of Advocacy von BIRD. "Die Folter, die Al-Hasabi erlitten hat, ist entsetzlich. Jeder mutmaßlich Verantwortliche muss vor Gericht gestellt werden und diese Gelegenheit muss die Schweiz nutzen?, sagte REDRESS Director Carla Ferstman.

Sollte die Schweizer Justiz den Fall Al-Buainain nicht aufgreifen, prüfen der Kläger Al-Hasabi sowie das ECCHR, BIRD, REDRESS und TRIAL rechtliche Schritte dagegen.


Mehr zu Bahrain:
http://www.ecchr.eu/en/our_work/international-crimes-and-accountability/bahrain.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. September 2015
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
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Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
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Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2015

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