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MELDUNG/513: EU-Pläne gegen Steuerflucht - Berufsgeheimnis massiv in Gefahr (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Juni 2017

EU-Pläne gegen Steuerflucht: DAV sieht Berufsgeheimnis massiv in Gefahr


Berlin/Brüssel (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wertet die Pläne der EU-Kommission zur Vermeidung von Steuerflucht als Angriff auf das anwaltliche Berufsgeheimnis. "Wenn ein Rechtsanwalt seine Mandanten in Steuerangelegenheiten auf rechtlich zulässige Weise berät, dann gibt es keine Gründe das Berufsgeheimnis außer Kraft zu setzen", sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. "Ob das Berufsgeheimnis gilt oder nicht, kann nicht von der Rechtsmaterie abhängen", so Schellenberg weiter. Was für alle anderen Rechtsgebiete selbstverständlich sei, müsse auch im Steuerrecht gelten.

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Gesetzentwurf diskutiert, wonach Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet werden sollen, den Finanzbehörden sogenannte potenziell aggressive Steuerdeals zu melden. Wer sich nicht daran hält, soll bestraft werden. Ziel des Vorhabens ist es, Steuerflucht zu verhindern.

Schellenberg weiter: "Um mit einem häufigen Missverständnis aufzuräumen: Das Berufsgeheimnis privilegiert die Mandanten und nicht die Anwälte."

"Die Bürger können ihre Rechte nur dann wahrnehmen, wenn sie sich ohne Wenn und Aber einem Rechtsanwalt gegenüber öffnen können und sicher sein können, dass ihr Anwaltsgeheimnis auch geschützt wird", sagt Schellenberg. Dies gelte ausnahmslos für alle Rechtsgebiete und gerade auch für das Steuerrecht. Der DAV-Präsident weiter: "Es ist schlechterdings nicht akzeptabel, dass Anwälte gezwungen werden sollen, vertrauliche Informationen ihrer Mandanten gegen deren Willen den Finanzbehörden melden zu müssen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 08/17 vom 21. Juni 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2017

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