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MELDUNG/536: Institut begrüßt Entscheidung zum dritten Geschlechtseintrag (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 8. November 2017

Institut begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag und empfiehlt Geschlechtervielfaltsgesetz


Berlin - Zu dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa:

"Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Menschenrecht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit und geschlechtliche Selbstbestimmung auch für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten, bestätigt. Das Personenstandsrecht muss nach dem Richterspruch die Vielfalt der Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher Menschen und von Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität sichtbar machen.

Der Gesetzgeber sollte in Umsetzung der Entscheidung jedoch nicht nur eine isolierte Änderung im Personenstandsrecht vornehmen, sondern mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdruck verbessern - etwa auch für das Zuordnungs- und Änderungsverfahren für den Geschlechtseintrag, im Familienrecht und im Antidiskriminierungsrecht. Vorarbeiten für einen solchen umfassenden Ansatz wurden bereits im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe 'Trans-/Intersexualität' der Bundesregierung diskutiert - diese sollten nun schnell in einem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht" und einen Gesetzentwurf entwickelt. Auf dieser Grundlage hat es auch im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben.


Weitere Informationen:

BMFSFJ (2017): Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/diskriminierungsschutz/sexuelle-selbstbestimmung-und-geschlechtsidentitaet/geschlechtervielfalt-im-recht/

Amicus-Curiae-Stellungnahme des DIMR im BVerfG-Verfahren zum Geschlechtseintrag
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Amicus_curiae/Amicus-Curiae-Stellungnahme_des_DIMR_im_BVerfG-Verfahren_zum_Geschlechtseintrag.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. November 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2017

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