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MELDUNG/610: Anwaltstag 2019 - Legal Tech, neue Chancen, aber nicht ohne Anwalt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Mai 2019
70. Anwaltstag vom 15. bis 17. Mai 2019 in Leipzig

Legal Tech: neue Chancen - aber nicht ohne meinen Anwalt!


Leipzig/Berlin (DAV). Der DAV steht dem Einsatz von Legal-Tech positiv gegenüber: Digitale Systeme können durch Standardisierung und Automatisierung Arbeitsabläufe verbessern - die Anwaltschaft hat mehr Zeit für ihr Kerngeschäft: individuelle Interessen, Taktik, kreative Lösungen und Mandantenbetreuung. Aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes sollten automatisierte Rechtsdienstleistungen jedoch weiterhin nur durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erbracht werden dürfen.

Legal Tech als Chance

Kanzleisoftware, Prozesskostenrechner oder Online-Rechtsprechungs-Datenbanken sind meist aus dem anwaltlichen Alltag nicht mehr wegzudenken - und werden oft auch gar nicht mehr als "Legal Tech" wahrgenommen. Intelligente Technik schafft Anwälten neue Freiräume. Rechtsdienstleistung wird durch die Digitalisierung von wiederkehrenden Abläufen standardisiert und automatisiert. Davon profitiert auch die Mandantschaft, weil sich Anwältinnen und Anwälte auf ihr Kerngeschäft, auf ihr inhaltliches Handwerk konzentrieren können. Rechtliche Detailfragen und taktische Erwägungen sind naturgemäß dem persönlichen Kontakt vorbehalten.

Die Möglichkeit einer standardmäßigen Sammlung, Prüfung und Aufbereitung großer Datenmengen durch Algorithmen macht auch Einzelkanzleien plötzlich wettbewerbsfähig gegenüber großen Law Firms. Auf Seiten der Rechtssuchenden ist den Zugang zum Recht über Legal-Tech-Angebote gerade bei geringen Streitwerten reizvoll, weil sie es auf anderem Weg überhaupt nicht probieren würden. Es stecken daher viele Chancen in der Digitalisierung rechtlicher Abläufe.

Rechtsdienstleistung? Rechtsanwalt!

Rechtsberatung ist grundsätzlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Es gibt keinen Anlass, für Legal-Tech-Angebote eine Ausnahme im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu schaffen. Durch das Verbot nichtanwaltlicher Rechtsberatung sollen Verbraucher vor fehlerhafter Beratung geschützt werden. Dieses Schutzbedürfnis besteht aber in gleicher Weise, wenn die Rechtsdienstleistung unter Einsatz von digitalen Systemen erfolgt.

Die Kostenvorteile durch Legal-Tech-Angebote, die argumentativ dagegen angeführt werden könnten, kommen auch dann zum Tragen, wenn digitale Hilfsmittel von Anwältinnen und Anwälten eingesetzt werden - zumal es auch für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit keine Mindestgebühren mehr gibt und der Preis auch hier durch den Markt bestimmt wird. Die Vorteile der Anwaltschaft liegen jedoch klar auf der Hand: Nur sie sind an die gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, nur sie müssen unabhängig von Fremdinteressen beraten und nur ihnen ist es verboten, zugleich den künftigen Prozessgegner zu beraten.

Einer Regulierung von gewerblichen Legal Tech-Unternehmen im RDG, die sich im Ergebnis als erstmalige Zulassung von Nichtanwälten zu allgemeiner Rechtsberatung darstellen würde, ist aus Sicht des DAV daher energisch entgegenzutreten.

DAT-Veranstaltungen zum Thema Legal Tech:

Donnerstag, 15.45 - 17.45 (Ausschuss Berufsrecht)
Zwischen Anwaltsfabrik und Legal Tech - Wo bleibt der unabhängige Anwalt?

Freitag, 13.45 - 15.15 Uhr (Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement)
Neuer Zugang zum Recht durch Legal-Tech?

Alle Informationen mit dem aktuellen Programm gibt es unter
www.anwaltstag.de.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 6/19 vom 16. Mai 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2019

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