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MELDUNG/677: Erneut Aktivist:innen wegen "Hausfriedensbruch" im RWE-Tagebau Garzweiler vor Gericht (Lebenslaute)


Lebenslaute. klassische Musik - politische Aktion
Pressemitteilung vom 14. November 2022

Lebenslaute:
Erneut vier Aktivist:innen wegen "Hausfriedensbruch" im RWE-Tagebau Garzweiler vor Gericht


Hinweis der Schattenblick-Redaktion:
Wie Lebenslaute am 16. November mitteilte, hat das Amtsgericht Grevenbroich die Verhandlung der vier Verfahren aus "dienstlichen Gründen" für den 17. November abgesagt.


Am kommenden Donnerstag, 17.11.2022 stehen erneut vier Aktivist:innen des bundesweiten Musiker:innen-Netzwerks "lebenslaute. klassische musik - politische aktion" vor Gericht. Der Tatvorwurf: Hausfriedensbruch zum Nachteil des Energiekonzerns RWE, begangen durch mehrstündiges und unbefugtes Musizieren im Braunkohletagebau Garzweiler II am 15. August 2021. Immerhin war durch diese Aktion zivilen Ungehorsams der Braunkohleabbau für einige Stunden unterbrochen.

Eine der Angeklagten, fünffache Mutter und 15fache Großmutter meint dazu: "Meine grundsätzliche Motivation zur Teilnahme an Aktionen der Lebenslaute wie dieser kommt vielleicht aus meiner christlichen Grundhaltung, mich für Werte wie Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen zu wollen".

Eine andere Angeklagte sieht es so: "Vielleicht habe ich ein etwas schlichtes Gemüt, aber für mich ist es ganz einfach: die Erhaltung der Bedingungen für menschliches Leben ist gut und ihre Zerstörung ist böse. Wie schon Karl Marx analysierte, ist dem Kapitalismus permanentes Wachstum immanent. Die gute Nachricht ist: Kapitalismus muss nicht sein! Dagegen ist es ein Muss für den Fortbestand entwickelten Lebens, die 1,5°- Grenze einzuhalten!"
Und sie zitiert Greta Thunberg: "Wenn wir auch nur eine kleine Chance haben wollen, zu verhindern, dass wir irreversible Kettenreaktionen in Gang setzen, die sich jeglicher menschlichen Kontrolle entziehen, müssen wir sofort eine drastische, weitreichende Reduzierung der Emissionen an der Quelle vornehmen. Wenn die Badewanne überzulaufen droht, macht man sich nicht auf die Suche nach Eimern oder legt Handtücher auf dem Boden aus - als erstes dreht man den Wasserhahn ab, so schnell es geht. Das Wasser laufen zu lassen, heißt, das Problem zu ignorieren oder zu leugnen, Schritte zu seiner Behebung hinauszuzögern und die Folgen herunterzuspielen." ("Freitag", 20.10.22)

Der Wasserhahn, das ist auch die Kohle unter Lützerath. Hier verläuft für die Bundesrepublik die 1,5-Grad-Grenze.

Das sehen auch deutsche Richter:innen so. Innerhalb weniger Monate ergingen an verschiedenen Gerichten Urteile, die - auf unterschiedliche Weise - in Abwägung der Straftat Hausfriedensbruch gegen die von den Gerichten ausdrücklich oder inhaltlich anerkannte Klimakatastrophe Aktivist:innen in der Situation eines "rechtfertigenden Notstands" (§ 34 StGB) sahen, wenn sie zu Mitteln des Zivilen Ungehorsams griffen, um angesichts des nicht ausreichenden und viel zu langsamen Eingreifens der politisch Verantwortlichen auf den Ernst der Lage hinweisen. Überdies hatte in der vergangenen Woche das Landgericht Mönchengladbach festgestellt, eine vollständige Umfriedung des Tagebaus habe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können und deswegen einen weiteren Lebenslaute-Angeklagten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen.

Wir werden sehen, wie angesichts dieser Rechtsprechung das am 17.11. zuständige Amtsgericht Grevenbroich urteilt und laden die interessierte Öffentlichkeit ein, ihre Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen.

Mahnwache vor dem Amtsgericht:
Lindenstraße 33-37 41515 Grevenbroich
Donnerstag, 17.11.2022, ab 08:00 Uhr

Klimaschützen ist kein Verbrechen - Lützerath bleibt

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Quelle:
Lebenslaute
E-Mail: presse@lebenslaute.net
Internet: www.lebenslaute.net

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 15. November 2022

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