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MELDUNG/693: Bundesverwaltungsgericht zu tödlichen Medikamenten - Gesetzgeber ist gefragt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressemitteilung vom 7. November 2023

BVerwG zu tödlichen Medikamenten: Gesetzgeber ist gefragt

DAV fordert zeitnahe gesetzliche Regelung


Berlin (DAV). Das Bundesverwaltungsgericht lehnte heute ab, Sterbewilligen den Kauf des tödlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu gewähren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die Regierung in der Pflicht, bald gesetzliche Rahmenbedingungen für das selbstbestimmte Sterben zu schaffen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Die gesetzliche Lage ist aber bisher nicht klar geregelt", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins. Für Betroffene sei die derzeitige Unklarheit, welche Wege beschritten werden dürfen, eine schwere Belastung. Diese werde durch das jetzige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärft. "Nicht nur für die Sterbehilfe, sondern auch für die Selbsttötung bedarf es Rechtssicherheit." Bislang fehle es daran in Deutschland.

Wer sein Recht auf Selbsttötung wahrnehmen wolle, werde vom Gesetzgeber bislang alleingelassen. Das müsse sich ändern, meint die Rechtsanwältin: "Die Ungewissheit lastet nicht nur auf den Sterbewilligen, sondern auch auf ihren Angehörigen und Vertrauten." Sie befänden sich ohnehin bereits in einer Ausnahmesituation. Im Umgang damit benötigen sie Rechtssicherheit.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 38/23 vom 7. November 2023
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/72 61 52 - 0, Fax: 030/72 61 52 - 190
E-mail: dav@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 10. November 2023

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