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MENSCHENRECHTE/031: Fakultativprotokoll zum UN-Antifolterübereinkommen (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 29. Dezember 2008

Deutschland ratifiziert Fakultativprotokoll zum VN-Antifolterübereinkommen


Am 4. Dezember 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland die Ratifikationsurkunde zum "Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" (OP-CAT) bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das Fakultativprotokoll tritt dreißig Tage nach der Hinterlegung für Deutschland in Kraft.

Durch das Fakultativprotokoll ist ein internationaler Präventionsmechanismus in Form eines VN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter der Vereinten Nationen geschaffen worden. Der Unterausschuss hat uneingeschränkten Zugang zu Gewahrsamseinrichtungen in den Vertragsstaaten einschließlich der Möglichkeit, sich ohne Zeugen mit Gefangenen zu unterhalten.

Daneben sind die Vertragsstaaten verpflichtet, einen oder mehrere nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter (sog. nationale Präventionsmechanismen) zu unterhalten. Diese nationalen Mechanismen haben dieselben Rechte wie der Unterausschuss. Sie sollen als unabhängige Kontrollstellen fungieren, die Gewahrsamseinrichtungen überprüfen, Mängel beanstanden und Verbesserungen anregen können. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Einrichtung einer "Kommission zur Verhütung von Folter" für den Zuständigkeitsbereich der Länder und einer "Bundesstelle zur Verhütung von Folter" für den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Bundeswehr, Bundespolizei) entschieden.

Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter ist mit Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom 20. November 2008 (Bundesanzeiger Nr. 182, S. 4277) bereits eingerichtet worden. Die Gründung der Länderkommission wird durch Staatsvertrag der Länder voraussichtlich im Lauf des nächsten Jahres erfolgen. Das Sekretariat der beiden Einrichtungen wird bei der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden eingerichtet.

Zum ersten Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter ist am 4. Dezember 2008 Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut ernannt worden. Als langjähriger Leiter der Justizvollzugsanstalt Tegel verfügt er über hervorragende Kenntnisse und große Erfahrung in der Vollzugspraxis. Bei der Übergabe des Ernennungsschreibens betonte Staatssekretär Lutz Diwell den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung der Bekämpfung und Verhütung von Folter im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen beimisst.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.12.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2008