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MENSCHENRECHTE/032: Ehrenpreis "pro reo" an den Ex-US-Militärstaatsanwalt Stuart Couch (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. November 2009

Widerstand gegen staatliche Folter kein Selbstläufer mehr

Strafverteidiger verleihen Ehrenpreis "pro reo" an ehemaligen US-Militärstaatsanwalt Stuart Couch


Berlin (DAV). Anlässlich ihrer Herbsttagung würdigt die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am 14. September 2009 in Berlin den ehemaligen US-Militärstaatsanwalt Stuart Couch mit der Verleihung des Ehrenpreises "pro reo". Ausgezeichnet wird Couch für seine Entscheidung, als verantwortlicher US-Militärstaatsanwalt im Verfahren gegen einen dringenden terrorverdächtigen Guantanamo-Häftling die Vertretung der Anklage aus Gewissengründen niedergelegt zu haben. Er war zwar von der Schuld des Betroffenen überzeugt, hat sich aber auf die Seite der Menschenrechte und des Folterverbots gestellt. Seiner Ansicht nach waren die wesentlichen Ergebnisse mit verbotenen Verhörmethoden geführt worden und die Erkenntnisse deshalb nicht verwertbar.

"Stuart Couch hat sich in einem schwerwiegenden Wertekonflikt für das übergeordnete Menschenrecht entschieden. Seine Gewissensentscheidung, die ursprünglich von ihm selbst gewählte Aufgabe niederzulegen, beeindruckt tief", so erläutert Rechtsanwalt Werner Leitner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, die Entscheidung der Jury. Seiner Entscheidung gebühre höchster Respekt und über alle Grenzen hinweg größte Anerkennung.

Der Geehrte hat sich nach den Anschlägen des 11. September freiwillig als Patriot und aus Überzeugung als Militärstaatsanwalt gemeldet, weil er einen seiner Freunde beim Anschlag auf das World Trade Center verloren hatte. Als Verantwortlicher Militärstaatsanwalt hat Lt. Colonel Stuart Couch sich im Jahre 2004 durch die Niederlegung der Anklagevertretung öffentlich geweigert, einen seiner Auffassung nach überführten Terrorverdächtigen anzuklagen. Seiner Ansicht nach waren die wesentlichen Verhöre des Beschuldigten in Guantanamo mit verbotenen Methoden geführt worden und die Erkenntnisse deshalb nicht verwertbar. Er hat damit von höchster Stelle freigegebene, so genannte "Befragungstechniken" mit eigenem Judiz als Verstoß gegen US-Militärrecht, US-Strafrecht und Völkerrecht qualifiziert und als Konsequenz daraus seine Aufgabe aus rechtlichen, ethischen und moralischen Gründen niedergelegt. "Stuart Couch gibt durch sein Verhalten der internationalen Ächtung von Folter der Genfer Konvention, den elementaren Geboten der Gerechtigkeit und der völkerrechtlich gestützten Menschenwürde ein Gesicht", so Leitner weiter. Stuart Couch (Jahrgang 1965) sei mittlerweile als Anwalt zugelassen.

Der jährlich verliehene Ehrenpreis "pro reo" wird damit zum ersten Mal in das Ausland vergeben. Bisherige Preisträger waren: der Verein "Freiabonnements für Gefangene e. V., das Legal Team, der Gerichtsberichterstatter der Süddeutschen Zeitung Erwin Tochtermann, Rechtsanwalt Dr. Frank Nobis und Rechtsanwalt Derk Röttgering.

Der Jury gehören an: Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Landau, Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, Berlin, der Journalist Dr. Hans Holzhaider, Süddeutsche Zeitung, München und Rechtsanwalt Werner Leitner, München. Der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins gehören bundesweit rund 3.230 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger an.

Pressevertreter haben die Möglichkeit Herrn Stuart Couch persönlich am 12. November 2009 um 17:00 Uhr in Berlin kennen zu lernen oder auch an der Preisverleihung am 14. November 2009 teilzunehmen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 25/09 vom 9. November 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2009