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MENSCHENRECHTE/042: Afghanistan - Maßnahmen zum Schutz der Ortskräfte nach Bundeswehrabzug gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Dezember 2012

Zum Tag der Menschenrechte

DAV fordert geeignete Maßnahmen zum Schutz afghanischer Ortskräfte nach dem Abzug der Bundeswehr - Zugang zum Recht muss für die Betroffenen sichergestellt sein



Berlin (DAV). In der Diskussion um den Umgang mit afghanischen Ortskräften weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf die Fürsorgepflicht des Staates hin. Auch nach dem Ende der Ausübung von Hoheitsgewalt ist der Staat für den Schutz seiner ehemaligen Mitarbeiter verantwortlich. Insbesondere muss ihnen der Zugang zum Recht gewährleistet werden. Dies setzt auch eine rechtliche Beratung über die Voraussetzungen einer Aufnahme in Deutschland voraus.

Deutschland hat wie die meisten anderen ISAF-Partner mit der Verringerung seiner Truppenstärke in Afghanistan begonnen. Mit dem vollständigen Abzug der ISAF-Truppen bis zum Ende des Jahres 2014 werden sich die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Landes grundlegend ändern. Darauf weist die Bundesregierung auch in Ihrem Fortschrittsbericht zur Lage in Afghanistan von November 2012 hin. Darin heißt es: "Im Einzelfall wird geklärt werden müssen, ob infolge der Verringerung der deutschen Präsenz eine besondere Gefährdung einzelner Ortskräfte eintreten kann. Die Bundesregierung beabsichtigt, in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der betreffenden Person zu prüfen."

Vor diesem Hintergrund schließt sich der DAV der bereits von vielen Seiten erhobenen Forderung an, dass den sogenannten afghanischen Ortskräften - Dolmetschern, Fahrern und anderen Beschäftigten, die derzeit für die Bundeswehr in Afghanistan tätig sind - nach dem Abzug der deutschen Kräfte in weitestmöglichem Umfang Schutz vor Gefahren gewährt werden muss, die ihnen aus ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr erwachsen. Dies gilt nicht nur vor Ort in Afghanistan. Es sollte vielmehr auch die Möglichkeit bestehen, dass für diejenigen, die dies wünschen, eine Aufnahme in Deutschland großzügig geprüft wird.

"Insbesondere muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich - vor Ort - rechtzeitig fachkundig in Bezug auf die Voraussetzungen einer Aufnahme in Deutschland und über die sie in Deutschland erwartenden rechtlichen Rahmenbedingungen beraten zu lassen", sagt Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, DAV-Vizepräsident und Vorsitzender des DAV-Menschenrechtsausschusses. Nicht zuletzt dieser Zugang der Betroffenen zum deutschen Recht müsse gewährleistet sein.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 27/12 vom 10. Dezember 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2012