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MENSCHENRECHTE/065: Unverzügliche Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. April 2019

DAV fordert unverzügliche Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh

Statement der Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann


Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist schockiert und empört über die erneute Verurteilung der iranischen Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtlerin Nasrin Sotoudeh - dieses Mal zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben. "Die Kriminalisierung und Bestrafung friedlicher Menschenrechtsarbeit im Iran ist schockierend", so die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann. Rechtsanwältin Sotoudeh hat sich in ihrer Arbeit als Verteidigerin insbesondere gegen die Todesstrafe engagiert und sich für Frauenrechte eingesetzt. So hat sie zuletzt zwei Frauen verteidigt, die im Iran gegen das geltende Kopftuchgebot protestierten. Ihr mutiger und unermüdlicher Einsatz zeigt, wie wichtig die Arbeit der Anwaltschaft im Menschenrechtsbereich ist.

Die drakonische Strafe verurteilt der DAV scharf: "Wenn die Ausübung des Anwaltsberufs kriminalisiert wird, kann von rechtsstaatlichen Verfahren nicht mehr gesprochen werden." Dass die Nachrichtenagentur der Islamischen Republik im Gegensatz zu internationalen Presseberichten lediglich von sieben Jahren Haft spricht, ist irritierend, gibt jedoch (selbst wenn dies zutrifft) keinen Grund zum Aufatmen - jeder Tag im Gefängnis ist ein Tag zu viel. "Wir fordern die sofortige Freilassung unserer couragierten Kollegin Sotoudeh, ein Vorbild für uns im Einsatz für Verfahrens- und Menschenrechte", so Kindermann.

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Quelle:
Statement vom 10. April 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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