Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MIETRECHT/086: Kein Kautionsanspruch früherer Mieter gegen Neu-Eigentümer (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Juli 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Kein Kautionsanspruch eines früheren Mieters gegen neuen Eigentümer


Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer ein Mietshaus kauft, muss die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten fortführen. Frühere Mieter können von dem Käufer aber nicht die Zahlung einer noch ausstehenden Kaution verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2007 (AZ: VIII ZR 219/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Nachdem der bisherige Vermieter insolvent geworden war und das Haus unter Zwangsverwaltung stand, kündigte ein Mieter seine Wohnung und zog aus. Danach ersteigerte der neue Eigentümer das Grundstück mit dem Gebäude. Der ehemalige Mieter verlangte nun von diesem die Auszahlung seines Kautionsguthabens.

Zu Unrecht, entschieden die Richter. Zwar trete der neue Eigentümer in alle Mietverträge ein und treffe damit alle Vermieterpflichten. Voraussetzung sei jedoch, dass ein Mietverhältnis besteht und noch nicht beendet ist. In diesem Fall war der Mieter bereits ausgezogen, daher bedürfe es keines besonderen weiteren Schutzes des ehemaligen Mieters. Es sei nicht Aufgabe des neuen Eigentümers, den früheren Mieter vor dem wirtschaftlichen Risiko der Zahlungsunfähigkeit des ursprünglichen Vermieters zu schützen.

Nach Ansicht der Miet- und Immobilienrechtsanwälte des DAV können sich Mieter dadurch schützen, dass sie - notfalls gerichtlich - durchsetzen, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird.

Über alle Fragen hinsichtlich des Erwerbs von Mietobjekten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mieter klären Miet- und Immobilienrechtsanwälte auf. Solche in der Nähe und weitere Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 27/08 vom 18. Juli 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien,
Monat Juli 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2008