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MIETRECHT/095: Freie Farbwahl des Mieters bei Schönheitsreparaturen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Oktober 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Freie Farbwahl des Mieters bei Schönheitsreparaturen


Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Vermieter darf den Mieter nicht verpflichten, die Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung in bestimmten Farben auszuführen. Eine solche Klausel ist nur wirksam, wenn sie den Zeitpunkt des Auszugs aus einer Wohnung betrifft. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Juni 2008 (AZ - VIII ZR 224/07), wie die Mietrecht- und Immobilienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Laut Mietvertrag war der Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen nach einem Fristenplan durchzuführen. Der Mietvertrag hielt fest: "Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen." Der Mieter klagte. Er wollte feststellen lassen, dass der Vermieter keinen Anspruch darauf habe, dass er als Mieter Schönheitsreparaturen durchführt.

Der Fall ging bis zum BGH, der dem Mieter Recht gab. Die Richter wiesen die so genannte Farbwahlklausel zurück. Es sei einem Mieter nicht zuzumuten, sich bei der Dekoration seiner vier Wände nach den Wünschen des Vermieters zu richten. Dies greife zu stark in den persönlichen Lebensbereich des Mieters ein. Lediglich bei Auszug aus der Wohnung habe der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung so zurückzuerhalten, dass sie möglichst vielen potentiellen Nachmietern gefalle - und das heißt unter anderem in neutralen Farben. Indem die Richter die Farbwahlklausel für unwirksam erklärten, wurde die gesamte Regelung zu den Schönheitsreparaturen hinfällig.

Oft lohnt es sich, sein Recht durch mehrere Instanzen zu erstreiten. Dabei unterstützen Miet- und Immobilienrechtsanwälte. Anwälte in der Nähe findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 40/08 vom 21. Oktober 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein,
Monat Oktober
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2008