Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MIETRECHT/105: Vermieter müssen Graffiti beseitigen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. Januar 2009

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Vermieter müssen Graffiti beseitigen


Berlin (DAV). Mieter können von ihren Vermietern auch in Großstädten verlangen, großflächige Graffiti am Hauseingang, den Klingelschildern und an der Haustür zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn eine relativ günstige Miete vereinbart worden ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10. Oktober 2007 (AZ: 5 C 313/07) hervor, auf das die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Die Klägerin mietete eine Wohnung in Berlin-Kreuzberg. Dort waren im Laufe der Zeit großflächig die Hauswand, die Klingelschilder und die Haustür verschmiert worden. Als sie einzog, waren diese Schmierereien noch nicht vorhanden. Vom Vermieter verlangte sie die Beseitigung der Graffiti.

Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung der Graffiti und zur Instandsetzung des Eingangsbereiches. Graffiti seien ein Mangel der Mietsache. Ein Mietvertrag umfasse auch die Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile wie einen Eingangsbereich. Für den vom Vermieter sicherzustellenden "vertragsgemäßen Gebrauch" müsse als Maßstab unter anderem die Ortssitte, der Zustand bei der Anmietung und die Miete herangezogen werden. Der Umfang der Schmierereien überschreite das Maß des Ortsüblichen. Zudem gebe es in Berlin eine Verpflichtung, Graffiti, die schon von den Wegen aus zu erkennen seien, zu beseitigen. Die pauschale Behauptung des Vermieters, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeuge nicht. Auch bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nachkommen.

Die Mietrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Graffiti als Hausreinigungskosten auf die Mieter umlegen können. Bei der Prüfung von Mietverträgen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter helfen Mietrechtsanwälte in der Nähe. Diese und weiter Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1/09 vom 23. Januar 2009
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, Januar 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2009