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MIETRECHT/333: Mietpreise - Modernisierungskosten sind Preistreiber Nr. 1 (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 18.01.2017

Mietpreise: Modernisierungskosten sind Preistreiber Nr. 1

Mieter vor und fordern die Abschaffung der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)


Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat heute ein umfassendes Informationspapier zu dem Preistreiber Nr. 1 im Mietrecht vorgelegt: Den Modernisierungkosten [1].

Anhand konkreter Fallbeispiele aus Berlin weisen die Mietrechtsanwältinnen und -anwälte Mietpreissteigerungen von 52 bis zu 224 Prozent aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nach. Der Grund hierfür ist die aktuelle Rechtlage, nach der Mieterinnen und Mieter mit 11 Prozent der vorfinanzierten Modernisierungskosten der Vermieterinnen und Vermieter belastet werden können. Härteeinwände finden nur in Ausnahmefällen Beachtung. Die sichtbare Folge: Alteingesessene Mieterinnen und Mieter werden in vielen Teilen Berlins aus den Innenstadtlagen verdrängt, weil die Mieten ins Unbezahlbare steigen.

Der RAV: »Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass die Kosten der Energiewende auf den Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen werden. Die Energiewende ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe.« Daher fordert der RAV: »Die Regelung zur Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) ist ersatzlos zu streichen. Investitionen von Vermieterinnen und Vermietern werden über die bestehenden Instrumente des Vergleichsmietensystems bereits jetzt ausreichend refinanziert. Die Politik auf Bundes- und Landesebene ist in der Verantwortung, der Verdrängung der Bevölkerung aus ihren Wohnungen und Bezirken einen Riegel vorzuschieben. Die Abschaffung von § 559 BGB ist hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt«.


Anmerkung:
[1] http://www.rav.de/fileadmin/user_upload/rav/themen/Mietrecht/170112_Mietrechtsbroschuere_WEB.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Januar 2017
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Telefon +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2017

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