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ÖFFENTLICHES RECHT/061: Ausländerrecht - mehr Rechte für geduldete Ausländer gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. Dezember 2009

Ausländerrecht: DAV fordert mehr Rechte für geduldete Ausländer


Berlin (DAV). Im Vorfeld der vom 2. Dezember bis 4. Dezember 2009 stattfindenden Innenministerkonferenz fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) diese auf, die Altfallregelung im Bereich der Aufenthaltserlaubnis, die zum 31. Dezember 2009 ausläuft, grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Betroffenen, die bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe waren, nicht sofort ausreisepflichtig werden, damit die Ausländerbehörden nicht unbotmäßig belastet werden, was zu Fehlentscheidungen führen kann.

Nach wie vor lebt eine große Zahl von Ausländern im Bundesgebiet, die nur eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" im Rahmen der gesetzlichen "Altfallregelung" besitzen. "Aufgrund der Wirtschaftskrise müssten diese Menschen nun um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe bangen, da sie ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern könnten", begründet Rechtsanwältin Susanne Schröder, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Ausländer- und Asylrecht die Forderung. Eine im Rahmen der Altfallregelung erteilte Aufenthaltserlaubnis müsste vielmehr schon dann verlängert werden, wenn der Ausländer die Tatsache, dass er den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nicht eigenständig sichern könne, nicht zu vertreten habe.

Darüber hinaus hält es der DAV für erforderlich, dass Ausländerbehörden mehr Zeit erhalten, um sachgerechte Entscheidungen zu fällen. Die bisherige Regelung würde dazu führen, dass nach dem 31. Dezember 2009 eine Vielzahl von Betroffenen, die bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe waren, ausreisepflichtig sein werden, weil noch nicht über ihren Verlängerungsantrag entschieden worden ist. "Es kann nicht sein, dass aufgrund des Wegfalls der Fiktionswirkung und der zu erwartenden außerordentlichen Belastung der Ausländerbehörden die Gefahr von Fehlentscheidungen bewusst in Kauf genommen wird", erläutert Schröder weiter.

Ferner spricht sich der DAV dafür aus, die Ausschlussgründe, die zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis führen, nicht mehr zu normieren. "Die alte Regelung, wonach ganze Familien vom Bleiberecht ausgeschlossen sind, wenn ein Familienangehöriger eine Straftat begangen hat, habe den Beigeschmack von Sippenhaft und sei verfassungsrechtlich bedenklich", so Schröder.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26/09 vom 1. Dezember 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2009