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ÖFFENTLICHES RECHT/113: Urteil zur Erbschaftsteuer - Große Unternehmen können rückwirkend belangt werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. Dezember 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Urteil zur Erbschaftsteuer: Schonfrist bedingt - Große Unternehmen können zukünftig rückwirkend belangt werden



Berlin (DAV). Das Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ist gefallen. Während kleine bis mittlere Unternehmen von den Neuregelungen wahrscheinlich ausgenommen sind, dürfen große Unternehmen vom Fiskus sogar rückwirkend belangt werden, wenn sie die Ausnahmeregelungen zum Betriebsvermögen zukünftig bis zur gesetzlichen Neuregelung des Gesetzes exzessiv nutzen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts räumt kleinen und mittleren Unternehmen, die in personeller Verantwortung geführt werden, Spielraum ein, weiterhin Steuern auf vererbtes Betriebsvermögen zu umgehen. "Für diese Unternehmen ergibt sich angesichts der angeordneten Weitergeltung des Gesetzes die Möglichkeit wie bisher die Befreiungen zu nutzen. Ob angesichts dieser Lage eine vorweggenommene Erbfolge bis zur Neuregelung des Gesetzes Mitte 2016 sinnvoll ist, oder gar das Abwarten die bessere Lösung ist, muss der potenzielle Erbe jedenfalls dann genau prüfen, wenn der Anspruch auf Weitergeltung wegen der Unternehmensgröße nicht sicher bejaht werden kann", erklärt Sebastian Korts, Steuerrechtexperte der Deutschen Anwaltauskunft. Der gegenwärtige Gesetzesstand erlaube jedenfalls noch seröse und vorteilhafte Übertragungen für Familienbetriebe.

Für große Unternehmen sehen die Richter hingegen schärfere Regelungen vor: So sollen große Unternehmen, die das Gesetz in seiner bislang bestehenden Form weiter exzessiv ausnutzen, auch rückwirkend, ab dem Urteilsverkündung vom 17.12.2014, belangt werden können. In diesen Fällen ist ein Vertrauensschutz nicht gegeben.

Die von den Verfassungsrichtern eingeräumte Schonfrist muss unterdessen nicht zwingend bis Mitte 2016 andauern. Der Gesetzgeber ist vielmehr angehalten, innerhalb dieses Zeitraums zu handeln. "Die Neuregelung könnte aber auch bereits im Mai 2015 kommen", so Korts.


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https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-vererben/855/erbschaftsteuer-privilegien-fuer-firmen-gekippt/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 67/14 vom 17. Dezember 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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