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SOZIALRECHT/091: Hartz IV - Muss Jobcenter Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. März 2020

Hartz IV: Muss Jobcenter Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen?


Halle/Berlin (DAV). Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, haben auch Anspruch auf die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten. Wird im Rahmen einer Projektwoche auch eine Schulreise angeboten, muss das Jobcenter die Kosten hierfür aber nicht übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2019 (AZ: L 2 AS 154/19).

Im Rahmen einer Projektwoche bot die Schule unter anderem eine Reise nach London an. Eine Schülerin, deren Familie Hartz IV bezog, wollte gerne daran teilnehmen. Sie verlangte vom Jobcenter die Übernahme der Kosten in Höhe von 400 Euro.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Schulreise zu übernehmen. Das Gericht betonte, dass es sich bei dieser Londonreise nicht um eine Klassenfahrt handele. Es sei vielmehr ein Angebot im Rahmen von mehreren Angeboten einer Projektwoche an der Schule. Die Reise würde auch nicht im Klassen- oder Kursverband angeboten oder im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft. Die Reisegruppe würde nur diese eine Fahrt zusammen unternehmen. Dadurch bestehe auch nicht die Gefahr, dass Schüler, die sich die Reise nicht leisten könnten, aus einer bestehenden Gruppe ausgegrenzt würden.

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Quelle:
Pressemitteilung SozR 6/20 vom 18. März 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2020

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