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STRAFRECHT/298: Todesstrafe ächten - Grundrechte einhalten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressemitteilung Nr. 02/07 - 03.01.2007

Todesstrafe weltweit ächten

Grundrechte im Strafverfahren einhalten


Berlin (DAV). Mit Zustimmung hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung sich ablehnend - kritisch zur Vollstreckung der Todesstrafe im Fall Saddam Hussein geäußert hat. Der DAV schließt sich dieser Kritik der Bundesregierung an der Todesstrafe nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen an. Nach deutschem Rechtsverständnis, das im Grundgesetz seinen Niederschlag findet, kann es keine Todesstrafe geben. Der DAV fordert die Bundesregierung auf, sich weltweit gegen die Todesstrafe einzusetzen, nicht nur in Einzelfällen. Ebenso notwendig ist es, dass die rechtstaatlichen Grundsätze in Strafverfahren uneingeschränkt eingehalten werden. Der DAV unterstützt daher das Anliegen der Bundesregierung, sich während ihrer EU-Ratspräsidentschaft für Mindestgarantien in Strafverfahren in Europa einzusetzen.

"Auch ein Diktator wie Saddam Hussein, der nach allem, was man weiß, verantwortlich für die Ermordung unzähliger von Menschen ist, steht das Recht auf ein faires Verfahren und die Möglichkeit effektiver Verteidigung zu", so DAV-Vizepräsident Georg Prasser.

Der Deutsche Anwaltverein würde es allerdings begrüßen, so Prasser weiter, "wenn die Bundesregierung nicht nur im Falle Saddam Husseins die Verhängung und mögliche Vollstreckung einer Todesstrafe kritisieren würde. Sie sollte sich generell das Anliegen auf die Fahnen schreiben, weltweit die Todesstrafe zu bekämpfen. Proteste der Bundesregierung zu der qualvollen Hinrichtung eines Delinquenten in Florida oder zu den stillschweigenden Hinrichtungen von Straftätern, die an den Weihnachtsfeiertagen in Japan exekutiert wurden, hätten der deutschen Regierung gut zu Gesicht gestanden", so Prasser.

Hinsichtlich der Grundrechte in Strafverfahren in Europa gibt es die Bereitschaft der Bundesregierung, sich für diese Mindeststandards während ihrer EU-Ratspräsidentschaft einzusetzen. Auf einem Forum des DAV im September 2006 haben internationale Teilnehmer einen Katalog von Mindestgarantien in Strafverfahren aufgestellt. Damit fordert die Anwaltschaft die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einer "Inventur" auf, inwieweit die Verfahrensgrundrechte in ihren jeweiligen Ländern nicht nur dem Buchstaben nach, sondern in der täglichen Praxis ihrer Strafverfolgungsbehörden und Gerichte garantiert sind und wo noch Nachholbedarf besteht.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 02/07 vom 3. Januar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de