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STRAFRECHT/323: Anwälte gegen Verabschiedung des TKÜ-Gesetzes (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 29. November 2007

Deutscher Anwaltverein (DAV) gegen Verabschiedung des TKÜ-Gesetzes im Bundesrat


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein hat sich gegen die am Freitag im Bundesrat drohende Verabschiedung des TKÜ-Gesetzes gewandt. In einem Schreiben an die Justizminister der Länder warb der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, mit Nachdruck für eine grundlegende Überarbeitung des Paragraphen 160a StPO. Dieser sieht vor, dass neben Geistlichen und Abgeordneten nur Strafverteidiger, nicht aber die übrige Anwaltschaft, vor Überwachungsmaßnahmen durch die Ermittlungsbehörden geschützt ist. Eine solche Aufspaltung der Anwaltschaft und der Berufsgeheimnisträger im Besonderen wird vom DAV strikt abgelehnt.

Kilger appellierte an die Justizminister, den Antrag der Länder Berlin und Bremen zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen. Dies sei der einzige Weg, um die unheilvolle Regelung des Paragraphen 160a StPO zu verhindern. Er verwies ausdrücklich auf die in der Stellungnahme des DAV vorgetragenen Argumente.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 43/07 vom 29. November 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2007